kironon said:ok eins will ich jetz mal klarstelen:
die ps3 wird nicht gehakct weil es für den endnutzer viel zu teuer ist.
bluray-rohlinge
blueray-brenner
ps3 modchip
Es gibt weder Homebrew auf der PS3 noch die Möglichkeit Kopien von Spielen zu starten.
Dies ist beim DS bisher (wohl aufgrund der limitierten Hardware) nur langsam geschehen. Es gibt ein paar nette Homebrew-Sachen, aber nichts was ich auf dem Wiz nicht auch machen koennte.kaiser-sahin said:was ich damit sagen wollte ist, wenn der neue DS gehackt ist, wird dieser auch mit spielen und emus bombadiert.
Natuerlich. Aber wir reden hier von 4000 Geeks, die ein Geraet zum Basteln mit Homebrew-Software wollen.kaiser-sahin said:Grundsätzlich hasste aber recht, bei der Pandora kann man vom Komerz ja nicht reden.
Trotzdem mit jedem neuen Handheld wächst die Konkurenz, in gewissen bereichen.
wejp said:Wenn etwas schon bekannt ist (prior art), lässt es sich nicht mehr patentieren. Wenn es dennoch jemand schafft, es patentieren zu lassen, kann das Patent anschließend für nichtig erklärt werden.
Patentiert wird nach meinem Verständnis (ich bin allerdings kein Jurist) nicht ein Problem, sondern eine Lösung. Soll heissen: ein Patent auf Multitouch im Allgemeinen gips nicht; patentieren kann man nur ein bestimmtes Verfahren, Multitouch zu realisieren.konstrukt said:wenn ich richtig informiert bin, hat apple das patent des multitouchscreens angemeldet, nachdem die ersten schon von anderen anbietern (unter anderem auch microsoft) auf den markt gekommen sind.
Pantentiert wird eine technische neue Erfindung. Nix anderes.Znirk said:Patentiert wird nach meinem Verständnis (ich bin allerdings kein Jurist) nicht ein Problem, sondern eine Lösung. Soll heissen: ein Patent auf Multitouch im Allgemeinen gips nicht; patentieren kann man nur ein bestimmtes Verfahren, Multitouch zu realisieren.konstrukt said:wenn ich richtig informiert bin, hat apple das patent des multitouchscreens angemeldet, nachdem die ersten schon von anderen anbietern (unter anderem auch microsoft) auf den markt gekommen sind.
Möglich, dass ich a) mich irre oder b) nicht verstanden habe, was du eigentlich meinst.
konstrukt said:wenn ich richtig informiert bin, hat apple das patent des multitouchscreens angemeldet, nachdem die ersten schon von anderen anbietern (unter anderem auch microsoft) auf den markt gekommen sind. das heißt, sie haben ein bereits existierendes, von anderen entwickeltes, produkt patentiert. sollte dieses patent also auch für nichtig erklärt werden können?
Znirk said:Patentiert wird nach meinem Verständnis (ich bin allerdings kein Jurist) nicht ein Problem, sondern eine Lösung. Soll heissen: ein Patent auf Multitouch im Allgemeinen gips nicht; patentieren kann man nur ein bestimmtes Verfahren, Multitouch zu realisieren.
Kleine technische Anmerkung :grond said:.............Vollständig richtig: man kann nicht jede beliebige Lösung zum Problem "Auto macht kein Aquaplaning" patentieren ("Kraftfahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass es kein Aquaplaning macht..."), sondern ein Sicherheitssystem, das dieses Ziel auf eine bestimmte Weise realisiert (allgemein ABS genannt). .....