In Deutschland gilt eine Anleitung bei hinreichend komplexen Produkten als verpflichtend. Zumindest in sofern, dass das Fehlen selbiger, oder eine miese Übersetzung davon einen Sachmangel an der Ware darstellen. Mit anderen Worten: das ist ein gültiger Grund vom Verkäufer "Nachbesserung" zu verlangen bzw, wenn nicht möglich, die Ware zurückzugeben, genau so, als würde die Ware beim Kauf defekt sein.
Ich kann dummerweise nicht auf eine genaue Quelle verweisen, aber dazu gab es auch schon Gerichtsurteile, die dem Kunden bei diesem Rückgabegrund durchgehend recht gegeben haben. Ich bin mir nicht zu 100% sicher, ob die beiliegende Anleitung gedruckt sein muss, aber zumindest muss auch einem Laien der "Weg" zur Anleitung ersichtlich sein, so dass z.B. bei einer Waschmaschine nicht davon ausgegangen werden, dass die Nutzer eine Anleitung aus dem Internet oder auf CD nutzen können, was beim Pandora evtl doch ein bisschen anders ist, da man da evtl sagen kann, dass das Vorhandensein eines Computers durchaus als Voraussetzung für die "normale Nutzung" gesehen werden kann...