Mich würde ja interessieren, ob die rechtliche Grundlage für die
komplette Schließung von Megaupload tatsächlich bestand haben kann. Schließlich sind auch legale Inhalte für ihre Uploader nun nicht mehr zugänglich.
Versteht mich bitte nicht falsch, ich bezweifele nicht, dass es bei Megaupload illegale Inhalte gab. Ich halte es auch für plausibel, dass dort ein lukratives Geschäftsmodell rund um diese illegalen Inhalte aufgebaut wurde. Ich bin darüber hinaus jedoch gespannt, ob es der Anklage gelingt diesen Verdacht nachzuweisen.
Aber falls in einem Bankschließfach Diebesgut oder illegale Gegenstände vermutet werden, so wird auch nicht die gesamte Bank geschlossen und die Inhalte
sämtlicher Schließfächer eingezogen - selbst wenn das bewußte Schließfach dem Bankdirektor gehört. Hier würde mich doch interessieren, ob die Justizbehörden über das Ziel hinausgeschossen sind und sich zudem selbst strafbar gemacht haben.
Gegen wen hätten z.B. Firmen (und Privatleute) Schadensersatzansprüche wegen ihre vorerst und möglicherweise für immer unzugänglichen Daten?
Wer garantiert bei Firmendaten, dass diese nicht missbraucht werden (z.B. Weiterleitung an amerikanische Konkurrenzfirma = Wirtschaftsspionage)?
Diese Vorgehensweise der Justizbehörden stellt das Geschäftsmodell sämtlicher Filehoster in Frage, nicht nur das von "einschlägig bekannten" Sharehostern, weil momentan niemand so richtig beurteilen kann, was der
Safe Harbor Status noch wert ist.