Italienischer Online Shop will Pandora vertreiben


A

Anonymous

Guest
Im englischen Forum hat sich der Betreiber eines italienischen Online Shops gemeldet der gerne die Pandora verkaufen möchte:
http://forum.openpandora.org/viewtopic.php?f=18&t=755

Auf der Seite des Shops befindet sich auch bereits eine Info über die Pandora:
http://eshopen.com/

Auf openpandora.org gibt es leider kein Impressum gibt macht das für Interessenten wie diesen nicht gerade einfach. Vielleicht sollte man das mal ändern?
 
Es muss sicher irgend wo ein Impressum geben, Seiten ohne Impressum sind bekanntlich absolut illegal, oder gillt das wieder mal nur für Deutschland?
Der Shopbetreiber muss sich wohl auch noch gedulden, ich vermute er kann erst ab der 2. Charge die Pandoras verkaufen?
 
Fusion_Power said:
Es muss sicher irgend wo ein Impressum geben, Seiten ohne Impressum sind bekanntlich absolut illegal, oder gillt das wieder mal nur für Deutschland?

openpandora.org ist doch deutsch? Impressum muss aber natürlich nur bei kommerziellen Seiten sein.
 
Fusion_Power said:
Es muss sicher irgend wo ein Impressum geben, Seiten ohne Impressum sind bekanntlich absolut illegal, oder gillt das wieder mal nur für Deutschland?


höö?
was ist denn mit http://www.openpandora.de/impressum.php ??
Die deutsche Seite zur Pandora Konsole wird betrieben von
Michael Mrozek - gp2x Shop
Josef-Ponschab-Str. 8
85049 Ingolstadt

Tel.: 0841 - 990 55 48

eMail: EvilDragon@gp2x.de

Ist doch ein Impressum, oder?
Nur auf der englischen Seite ist es nicht :huh:
Muss ich nicht verstehen :twisted: :wacko:
 
grond said:
openpandora.org ist doch deutsch? Impressum muss aber natürlich nur bei kommerziellen Seiten sein.
Ne, bei jeder Seite die längerfristig betrieben wird. Also jeder private Blog/private Homepage fällt mit drunter. Außerdem ist ja nur der Standort des Betreibers wichtig, wobei auf der englischen Seite eine Kontaktadresse interessant wäre.
 
Screeny said:
höö?
was ist denn mit http://www.openpandora.de/impressum.php ??
Das gibts leider nur auf der deutschen Seite. Die meisten Leute die mit den Verantwortlichen in Kontakt treten wollen werden das aber wohl über die englische Seite versuchen. Nach längerem herumgeklicke habe ich entdeckt, dass unter Press Area die E-Mail Adresse von Chip steht. Aber wer schaut schon dort nach? Außerdem macht es auch keinen sehr seriösen Eindruck keine Kontaktinformationen bekannt zu geben.
 
SebastianJoseph said:
grond said:
openpandora.org ist doch deutsch? Impressum muss aber natürlich nur bei kommerziellen Seiten sein.
Ne, bei jeder Seite die längerfristig betrieben wird. Also jeder private Blog/private Homepage fällt mit drunter.

Das steht bei Wikipedia unter "Impressumspflicht" anders.

Außerdem ist ja nur der Standort des Betreibers wichtig

Wieso sollte das so sein? Eine Seite, die sich an ein Publikum in Deutschland richtet, unterliegt natürlich deutschem Recht. Nennt sich im Streitfall "Gerichtsstand des Ortes des Erfolges der Handlung".
 
grond said:
SebastianJoseph said:
grond said:
openpandora.org ist doch deutsch? Impressum muss aber natürlich nur bei kommerziellen Seiten sein.
Ne, bei jeder Seite die längerfristig betrieben wird. Also jeder private Blog/private Homepage fällt mit drunter.

Das steht bei Wikipedia unter "Impressumspflicht" anders.
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht said:
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
Kommt also immer drauf an, in wie weit berechtigtes Interesse definiert wird, eigentlich bei jeder frei zugänglichen Website (auf die von irgendwo verlinkt wird), da es immer vorkommen kann, das man einen Markennamen verwendet oder ähnliches. Und wenn dann die Anwälte auf einen Zukommen wollen.
grond said:
Wieso sollte das so sein? Eine Seite, die sich an ein Publikum in Deutschland richtet, unterliegt natürlich deutschem Recht. Nennt sich im Streitfall "Gerichtsstand des Ortes des Erfolges der Handlung".
Hmm, okay, ergibt in meinen Augen zwar keinen Sinn aber wenn des so ist, müsste ich ja theoretisch auch wenn ich eine englische Version einer Seite anbiete, britisches, chinesisches, whatever Recht beachten, könnten ja Chinesen auf mein Angebot zugreifen :/

So far meine Interpretation^^

Aber back to Topic: Hoffe die Italiener basteln schöne Spiele^^
 
SebastianJoseph said:
Kommt also immer drauf an, in wie weit berechtigtes Interesse definiert wird, eigentlich bei jeder frei zugänglichen Website (auf die von irgendwo verlinkt wird), da es immer vorkommen kann, das man einen Markennamen verwendet oder ähnliches. Und wenn dann die Anwälte auf einen Zukommen wollen.

Die Anwälte können einen Privatmenschen nicht abmahnen, weil die nichtgewerbliche Erwähnung von Markennamen keine Markenverletzung ist. Sonst dürfte ich z.B. keinen Artikel schreiben, in dem ich die hohe Zuckerkonzentration in Coca Cola erwähne.

Hmm, okay, ergibt in meinen Augen zwar keinen Sinn aber wenn des so ist, müsste ich ja theoretisch auch wenn ich eine englische Version einer Seite anbiete, britisches, chinesisches, whatever Recht beachten, könnten ja Chinesen auf mein Angebot zugreifen

Klar kann Dir das passieren. Z.B., wenn Du eine Falun-Gong-Unterstützer-Seite betreibst. Nur kümmert Dich eine Vorladung aus China? Wenn Du dann mal nach China reist, solltest Du Dich aber nicht darauf verlassen, dass man Deine Ansicht, Du seist Deutscher und für Dich gelte nur deutsches Recht, respektiert. In Deutschland wird auch ein US-Amerika wegen Auschwitz-Leugnung verurteilt, obwohl das amerikanische Recht einen solchen Straftatbestand nicht kennt...
 
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