double7
It's Evil Dragons magic
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Ich glaube Dir ist die Bedeutung dessen noch nicht ganz klar. Damit bleibst Du Vertragspartner von Ed, wird der Vertrag erfüllt, geht die Pandora in Dein Eigentum über. Auf ebay willst Du einen Platz in einer Warteschlange anbieten, naja, ok, aber das bedeutet nicht, das Du damit auch das Gerät anbietest. Das heisst also, das Gerät selbst bleibt Dein Eigentum.portwally said:Rechnungsanschrift muss auch nicht geändert werden.EvilDragon said:Auf ein paar Sachen kann ich hier gleich hinweisen:
1) Die Versandadresse kann ich gerne ändern, kein Problem. Sollten dadurch erhöhte Versandkosten entstehen (nicht jedes EU-Land kostet gleich viel!), müssen diese natürlich zusätzlich noch entrichtet werden.
2) Die Rechnungsanschrift wird NICHT geändert. Das geht allein rechtlich schon gar nicht, da der Vertrag nie zwischen mit und wer auch immer die Pandora bei eBay ersteigert wird abgeschlossen wurde.
portwally said:Denunzianten sind mir die Liebsten. Da weiss man doch sofort wie einige Leute ticken und ich erachte das als keine grosse Leistung wenn sich Moderatoren solcher Mittel bedienen müssen aus Gründen die mir unklar sind, weder erklärt werden oder man darauf hingewiesen wird. Aber finde ich dennoch eine grosse Leistung dass Du den Blaming Button gefunden hast.Thrake said:kleiner Tipp: der Melde-Button von eBay funktioniert! Deswegen habe ich ihn auch mal gedrückt...
Du solltest Dir vor Augen führen, das Du einen Platz in einer Warteschlange, aber anscheinend nicht das Gerät anbieten willst. Solltest Du beides anbieten wollen, so bist Du verpflichtet innerhalb einer Frist zu liefern. Diese ist bei Paypal innerhalb von 20 Tagen vorgeschrieben und hat zu massiven Problemen und Stornierungen der Paypal Bestellungen geführt. Vergleiche http://forum.gp2x.de/viewtopic.php?f=23&t=6125
Wenn jemand dieses nicht-materielle Angebot meldet, dann dient das in erster Linie zu Deinem Schutz. Denn selbst wenn Du mir die Pandora schicken würdest, dann wäre sie laut dem Vertrag zwischen Dir und Ed, sowie der Artikelbeschreibung auf ebay rechtlich immer noch Dein Eigentum, selbst wenn ich Besitz von der Pandora erlangen sollte. Das bedeutet, Du könntest die Pandora jederzeit wieder zurück fordern. Und diese Möglichkeit rückt Dein Angebot auf Messers Schneide zum Betrug. Und da zu befürchten ist das die Gebote dreistellig sein werden, ist es kein Angebot mehr welches wegen Bagatelle von einem Gericht abgelehnt wird.
Du hast nur 2 Möglichkeiten: 1. Warten bis die Pandora erscheint und dann die echte auf einer Auktion verticken. 2. Bestellung stornieren, und Deine Pandora wird automatisch an den nächsten in der Warteschlange verkauft. Beide Varianten sind normale legale Kaufverträge.
Wer allerdings heute noch auf ebay kauft ist selbst schuld, inzwischen sollte sich rumgesprochen haben, das man dort immer den Höchstpreis bezahlt.