Es ist doch wie MMORPGS. EULAs hin oder her. Sie können sie machen wie sie wollen, aber in Deutschland sind sie nichtig. Bester Beispiel der Accountverkauf bei WoW: Sie haben ihn nie in den Griff bekommen, können rechtlich nichts machen weil ihre EULAs keinen Bestand hat.
Oder Keyverkauf. EULAS interessieren keine Sau. Die sitzen zwar in anderen Ländern und können so schwerer rechtlich angegriffen werden aber ihre EULAs haben wenig Bestand. Gesetz steht über EULA.
EULA sind ganz normale AGB. Solche werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor Einigung über den Kaufvertrag dem Käufer zur Kenntnis gereicht wurden oder eine hinreichende Möglichkeit zur Kenntnisnahme gewährt wurd.
Also müsste die tolle EULA vor dem Kauf ausliegen oder auf der Verpackung des 3DS stehen.
Wie heisst es im BGB:
305c BGB - unerwartete AGB Bestandteile sind nichtig
Allerings nach § 306 BGB nur die Bestandteile die unter diese Kategorie fallen, der Rest bleibt gültig.
Nach $ 309 BGB kann man die Haftung bei grob fahrlässige Aktionen sowieso nicht ausschließen also sind auch diese Bestandteile nichtig.
Und da man die AGB/EULAs erst nach dem Kauf zu lesen bekommt könnte man auch wieder argumentieren dass auch diese nicht Bestandteil des Kaufvertrages sind...
Könnte, Könnte, Könnte...
Wenn man klagt dürfte das aber ein sehr langer Weg durch viele Instanzen sein und bei Firmen die im Ausland hocken hat man wenig Chance. Das zahlt keine Rechtschutz. Da muss man selbst zahlen und das ist zu teuer.
Was meint ihr warum Firmen wie Paypal und so weiter in Luxemburg sitzen? Von da aus können sie machen was sie wollen, was sie auch tun.
Das einzige was Sie machen können, wie auch Blizzard, sind Accounts sperren. Das GEHT. Hausrecht, ihr Produkt, und auch das rechtlich anzufechten wird schwierig, da besagte FIrmen ja nicht in Deutschland sitzen.
Das heisst, wenn Nintendo den 3DS sperrt, kannst du dich mit den Füssen auf den Boden legen, strampeln und einmal nichts machen. Dann kannst du höchstens versuchen Nintendo Deutschland vor ein Gericht zu ziehen, die aber dann sicher auf Nintendo Hauptsitz verweisen oder was auch immer.
Es ist also ein Teufelskreis. Können, Können, Können, aber was will man am Ende machen wenn der DS nicht mehr startet? In der Praxis?