Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung


retn

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Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

[Update: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.]

Die mündliche Verhandlung zu den Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung fand am 15. Dezember 2009 statt. Nachdem das Gericht in der Vergangenheit Sicherheitsgesetze der Regierung deutlich beschränkt hat, war die Frage, ob die Richter einen ähnlichen Weg gehen – oder ob sie die Speicherung komplett für verfassungswidrig erklären. In Eilentscheidungen hatten sie die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zwar vorerst gebilligt, deren Nutzung zur Strafverfolgung aber deutlich eingeschränkt.

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Es gibt drei Klägergruppen. Eine von ihnen vertritt der FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertritt rund 34.900 Kläger. Der Grünen-Politiker Volker Beck hat mit mehr als 40 Abgeordneten seiner Partei Beschwerde eingelegt. Über gut 60 Verfahren wurde im vergangenen Dezember in Karlsruhe exemplarisch verhandelt.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hatte vor der Urteilsverkündung im ARD-"Morgenmagazin betont: "Es geht nicht um Übermut des Gesetzgebers, der Bürgerrechte einschränken will. Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen wird heute immer stärker zur Begehung und Planung von Straftaten genutzt." Der FDP-Innenexperte Hirsch sagte im Bayerischen Rundfunk: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die jetzige Regelung verfassungswidrig ist und ich glaube, dass das Verfassungsgericht auch so entscheiden wird." Dem Radiosender NDR Info sagte Hirsch: "Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat." Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hatte vor der Urteilsverkündung gesagt: "Man hat den Eindruck, dass der Staat sich mehr und mehr als Krake und Nimmersatt geriert." (anw)
Quelle: heise.de
Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Abhörmaßnahme nicht grundlegend ab

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht.
Das Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Verhandelt wurde von acht Richtern über drei Verfahren aus der Massenbeschwerde von über 34.000 Menschen.

Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragraphen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so das Gericht. Es fehlten normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit.

Die in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung gehe über die europarechtlichen Vorgaben weit hinaus, so der Richter. Einen Konflikt mit der EU-Richtlinie sieht das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die entsprechende diese Richtlinie könne durchaus grundgesetzkonform umgesetzt werden.

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Die Anhörung in der mündlichen Verhandlung hatte am 15. Dezember 2009 stattgefunden. Bei dem Termin hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung inhaltlich in Verbindung gebracht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht seinerzeit als nicht grundgesetzkonform bewertet und Nachbesserungen durchgesetzt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 1. Januar 2008 in Kraft. Union und SPD haben mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen und der Aufenthaltsort von 82 Millionen Menschen werden über sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen die Daten sammeln und vorhalten. Der Erste Senat hatte im März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgelegt, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Polizei und Geheimdiensten verwendet werden dürfen. Nach breiten Protesten hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Im Koalitionsvertrag wurde die Vorratsdatenspeicherung zwar ausgesetzt, kann aber zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit weiter genutzt werden.

Das Urteil wurde von Protesten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und anderen Bürgerrechtlern begleitet. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte die Vorratsdatenspeicherung bis zuletzt verteidigt. Er sagte der Bild-Zeitung: "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff." (asa)

Quelle: golem.de
 
Solange es Soziale Netzwerke und Spinner die diese nutzen gibt ist datenschutz nicht vorhanden.

es mag jetzt gekippt worden sein aber,und das ist unausweichlich,irgentwann kommt der Terrorschutz und alles wird kontroliert.
 
Leider wird das Gesetz auch in einer neuen Form wieder kommen...
Nur dann ohne wird es vermutlich nicht mehr Verfassungswidrig sein, vielleicht haben wir ja doch Glück und es wird komplett gekippt...
Aber das ist vermutlich nur Wunschdenken..
 
Nennt mich radikal, aber das einzige, was hilft wäre mal die Honks da oben daran zu erinnern, dass sie UNS, DAS VOLK vertreten. Wenn sie das nicht wollen oder können gehören sie abgesägt und vergraben! Aber nein, der Deutsche lässt ja alles mit sich machen... Demos? OH GOTT, das muss man ja stehn! Petitionen? Och nö, ich waeiß ja nichtmal wo das Rathaus ist... So tief sind wir gefallen. Und wenn ich das was ich jetzt sagte öffentlich sagen würde wär ich ein Nazi. DANKE AUCH!
 
Emu&Co said:
Nennt mich radikal, aber das einzige, was hilft wäre mal die Honks da oben daran zu erinnern, dass sie UNS, DAS VOLK vertreten. Wenn sie das nicht wollen oder können gehören sie abgesägt und vergraben! Aber nein, der Deutsche lässt ja alles mit sich machen... Demos? OH GOTT, das muss man ja stehn! Petitionen? Och nö, ich waeiß ja nichtmal wo das Rathaus ist... So tief sind wir gefallen. Und wenn ich das was ich jetzt sagte öffentlich sagen würde wär ich ein Nazi. DANKE AUCH!

So traurig wie es ist, aber man kommt sich echt so vor...

Ich find es ehrlich gesagt lächerlich das jeder immernoch als Nazi oder dergleichen bezeichnet wird sobald er mal etwas radikaler bzw ausfallender wird.
Wer von uns hier hatte den damit was zu tun? KEINER!
Klar man sollte nicht vergessen was war, aber man muss doch nicht immer darauf rumreiten oder etwa doch?

Vorallem warum darf JEDES andere Land darauf stolz auf sich selbst sein nur Deutschland nicht?
Die Nazis waren zwar vielleicht etwas extremer als in manch anderen Länder die Leute aber da denkt auch kaum einer mehr dran...
Und jetzt merk ich gerade ich schweife voll ab vom Thema, also hör ich mal lieber auf..
 
Also ich werte das schon als grossen Erfolg :)

Denn in der jetzigen Form wird die Vorratsdatenspeicherung nichtmehr wieder kommen. Die Richter haben fuer eine verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung ja schon einige Richtlinien genannt. Wenn das dann so eingehalten und umgesetzt wird waehre das schon ok.

Mit einem SocialNetwork ala "Facebook" war die Vorratsdatenspeicherung aber nicht zu vergleichen. Bei Facebook etc. stellst DU SELBST deine Daten zur verfuegung und weisst genau das jeder die einsehen kann. Bei der Vorratsdatenspeicherung wurde einfach alles aufgezeichnet und ueberwacht, ohne das man sich irgendwas zu schulden kommen hat lassen. Von dem her:

HURRAH !!! :D
 
Hi,

ich muss sagen ich bin da nicht ganz so auf einer Seite. Fakt ist doch auch wenn was schlimmeres passiert, dann heist es "warum hat das der BND nicht mit bekommen" oder wenn jemand im Internet betrogen wurden ist.. da heist es dann "warum kann man nichts machen und den Schuldigen finden".

Andererseits ist natürlich die Gefahr groß das die gespeicherten Daten für Nichtigkeiten, wie z.B. Softwarepiraterie genutzt werden. Aber auch das würde mich nicht stören, da ich keine Gebrannte-Software mehr besitze. Ich habe mir alles gekauft was ich haben wollte... angefangen hat das vor 5 Jahren als ich komplett auf Linux umgestiegen bin.

Schönen Gruß
Rene
 
Ein klares Nein wäre mir lieber gewesen, aber immerhin...

Und zum Thema Nationalstolz:
"Aber jeder erbärmliche Tropf, der nichts in der Welt hat, darauf er stolz sein könnte, ergreift das letzte Mittel, auf die Nation, der er gerade angehört, stolz zu sein."
 
Klaus said:
Ein klares Nein wäre mir lieber gewesen, aber immerhin...

Und zum Thema Nationalstolz:
"Aber jeder erbärmliche Tropf, der nichts in der Welt hat, darauf er stolz sein könnte, ergreift das letzte Mittel, auf die Nation, der er gerade angehört, stolz zu sein."

The american way of life.........god bless......................
 
Das jetzt nicht mehr meine Verbindungsdaten gespeichert werden können ist gut, aber wie wollen die jetzt gegen gewisse perverse seiten von männern vorgehen die Kinder mögen?,

Ich wäre dafür, unbescholtene Bürger wie uns mit Vorratsdatenspeicherung in Ruhe zu lassen, aber trotzdem ein System zu haben, um gegen Internetkriminalität vorzugehen.. (Löschen statt Sperren)
 
Das ist derzeit ja moeglich matezu... da braucht man nur eine richterliche Anordnung fuer und gut is. Die Vorratsdatenspeicherung sollte aber alle Daten aller Buerger speichern und das ist nicht richtig.

Ich hab einfach keinen Bock drauf das der Staat jederzeit weis was ich mache, sonst geht das wirklich mal aus wie 1984. Der erste grosse fehler ist zu sagen "Ich habe doch nichts zu verbergen"....
 
Das ist doch nur Augenwischerei. Das Gesetzt war nur nicht richtig formuliert. Die Anpassung kommt schon noch - und dann ist es das Selbe in grün. Nur eben die kleinen Spizfindigkeiten korrigiert. Manchmal könnte ich :dash:
 
Seraptin said:
HURRAH !!! :D

scheiße ist das!

und ich hab mich so gefreut mal ein bisschen action in mein nerd-leben zu bringen und mit mila jovovich wie in v wie vendetta regierungsgebäude in die luft zu sprengen.
*zurück-in-den-keller-kriech-und-von-fitnesscenter-und-martial-arts-kursen-abmeld*
:-(( :-D
 
Also ich fand das Vorratsdatenspeicherungsgesetz garnicht so krass..
Die Daten werden ja nur eingesehen, wenn ein dringender Tatbestand besteht, und das ganze muss auch von einem Richter abgesegnet werden.
Wurde auch imo nur bei solchen delikten wie Kinderpornographie oder ähnlichem benutzt, für einen Verdacht auf Urheberrechtsverletzung wurde die alte Reglung nie bemüht und sollte es auch nicht.
Das ganz war quasi eine sehr oberflächliche Telefonüberwachung rückwärts...

Na klar kann man argumentieren, dass das der erste Schritt zu weiteren Reglungen ist. Das Volk wird langsm auf die totale Überwachung angewöhnt..

Ist eben leider ein schmaler Grat zwischen der Verletzung der Bürgerrechte/Privatsphäre und dem Schutz, den solche Maßnahmen bieten können. und der Kompromiss bereitet ja den Meisten Bauchschmerzen..

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich froh bin kein Verfassungsrichter zu sein:)

greetings
 
Sephiroth said:
Also ich fand das Vorratsdatenspeicherungsgesetz garnicht so krass..
Die Daten werden ja nur eingesehen, wenn ein dringender Tatbestand besteht, und das ganze muss auch von einem Richter abgesegnet werden.
Der Richtervorbehalt ist ein Witz. Bei der Telefonüberwachung und Hausdurchsuchungen hat er fast gar keinen einschränkenden Effekt.
 
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