Quelle: heise.deDie Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
[Update: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.]
Die mündliche Verhandlung zu den Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung fand am 15. Dezember 2009 statt. Nachdem das Gericht in der Vergangenheit Sicherheitsgesetze der Regierung deutlich beschränkt hat, war die Frage, ob die Richter einen ähnlichen Weg gehen – oder ob sie die Speicherung komplett für verfassungswidrig erklären. In Eilentscheidungen hatten sie die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zwar vorerst gebilligt, deren Nutzung zur Strafverfolgung aber deutlich eingeschränkt.
Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Es gibt drei Klägergruppen. Eine von ihnen vertritt der FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertritt rund 34.900 Kläger. Der Grünen-Politiker Volker Beck hat mit mehr als 40 Abgeordneten seiner Partei Beschwerde eingelegt. Über gut 60 Verfahren wurde im vergangenen Dezember in Karlsruhe exemplarisch verhandelt.
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hatte vor der Urteilsverkündung im ARD-"Morgenmagazin betont: "Es geht nicht um Übermut des Gesetzgebers, der Bürgerrechte einschränken will. Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen wird heute immer stärker zur Begehung und Planung von Straftaten genutzt." Der FDP-Innenexperte Hirsch sagte im Bayerischen Rundfunk: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die jetzige Regelung verfassungswidrig ist und ich glaube, dass das Verfassungsgericht auch so entscheiden wird." Dem Radiosender NDR Info sagte Hirsch: "Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat." Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hatte vor der Urteilsverkündung gesagt: "Man hat den Eindruck, dass der Staat sich mehr und mehr als Krake und Nimmersatt geriert." (anw)
Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Abhörmaßnahme nicht grundlegend ab
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht.
Das Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Verhandelt wurde von acht Richtern über drei Verfahren aus der Massenbeschwerde von über 34.000 Menschen.
Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragraphen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so das Gericht. Es fehlten normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit.
Die in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung gehe über die europarechtlichen Vorgaben weit hinaus, so der Richter. Einen Konflikt mit der EU-Richtlinie sieht das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die entsprechende diese Richtlinie könne durchaus grundgesetzkonform umgesetzt werden.
Umstrittene Vorratsdatenspeicherung
Die Anhörung in der mündlichen Verhandlung hatte am 15. Dezember 2009 stattgefunden. Bei dem Termin hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung inhaltlich in Verbindung gebracht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht seinerzeit als nicht grundgesetzkonform bewertet und Nachbesserungen durchgesetzt.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 1. Januar 2008 in Kraft. Union und SPD haben mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen und der Aufenthaltsort von 82 Millionen Menschen werden über sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen die Daten sammeln und vorhalten. Der Erste Senat hatte im März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgelegt, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Polizei und Geheimdiensten verwendet werden dürfen. Nach breiten Protesten hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Im Koalitionsvertrag wurde die Vorratsdatenspeicherung zwar ausgesetzt, kann aber zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit weiter genutzt werden.
Das Urteil wurde von Protesten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und anderen Bürgerrechtlern begleitet. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte die Vorratsdatenspeicherung bis zuletzt verteidigt. Er sagte der Bild-Zeitung: "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff." (asa)
Quelle: golem.de