Dingoo vom Zoll beschlagnahmt


Lyran

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Feb 8, 2010
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Erstmal vorab damit keine Missverständnisse auftreten: ich habe den Dingoo nicht auf http://www.gp2x.de bestellt!
Ich habe mir den Dingoo anfang Dezember gekauft, nach etlichen Lieferverzögerungen wurde der Dingoo anfang Januar nach Deutschland geschickt. Nachdem ich einige Zeit nichts mehr vom Dingoo gehört habe, habe ich letze Woche Dienstag Post vom Zoll bekommen, ich soll doch bitte das Packet abholen. Gesagt, getan. Am Freitag (warum müssen die auch so schlechte Arbeitszeiten haben?) bin ich das Packet abholen gefahren. Dort angekommen sollte ich eine Rechnung vorzeigen und das Packet öffnen. Bereits auf den ersten Blick meinte der Zollbeamte, dass es sich um ein PSP oder GBA Plagiat handeln könnte. Nach einigen Telefonaten und 15min später meinte der Beamte, dass sie die Ware beschlagnahmen, auf die Frage warum sagte er mir, dass es sich um ein GBA Micro Plagiat handeln könnte, das Gerät fähig ist GBA Spiele wiederzugeben und Markenrechte verletzt. Heute habe ich dann alles nochmal schriftlich bekommen (Aussetzung der Überlassung), in der steht, dass der Verdacht besteht, dass ich Markenrechte (Nintendo of America Inc.) verletzt habe. Bei Verdachtsmoment steht noch zusätzlich Qualitätsmerkmale / Aufmachung. Ok, mit Aufmachung wird wohl das Design gemeint sein, aber Qualitätsmerkmale?

Ehrlich gesagt, kann ich nicht verstehen, wieso der Dingoo beschlagnahmt wurde, an den Emulatoren kann es wohl nicht
liegen, soweit ich weiß sind diese legal, erst die ROMS machen diese illegal!
Zwar ähneln sich beide Geräte, aber der Dingoo ist in erster Linie ein MP4-Player!
Ausserdem hat der Dingoo ein paar Tasten mehr, kein Spiele Slot, andere Hardware etc. ich könnte die Liste noch ewig
fortsetzen, aber spätestens, wenn man den Dingoo anmacht, merkt man, dass es sich um keinen GameBoy handelt!

Nun muss ich Einspruch einlegen, da laut dem Schreiben sonst meine Bestellung vernichtet wird
oder mir ein zivilgerichtliches Verfahren droht. Da ich sowas noch nie gemacht habe, hoffe ich, dass ihr
mir weiterhelfen könnt!
 
Das halte ich für sehr gewagt von dem Zollbeamten....
Eine PSP kann auch GBA Spiele abspielen, na und?
Ein Computer kann das auch.

Ich würde mich mit denen mal in Verbindung setzen und fragen,
ob Sie dann auch die oben genannten Geräte beschlagnahmen würden.
Wenn ich mich recht erinnere, gilt ja auch kein Kauf, sondern ein Nutzungsverbot?

Wenn ich mir ein GBA-Plagiat kaufe, ist dies ja nicht strafbar, sondern erst, wenn ich diesen dafür auch einsetze, oder?
 
Vielen Dank für die Antwort!
Ja, der Meinung bin ich auch. Wenn man der Logik vom Zollbeamten folgt, sind alle Laptops, Handys, Handhalds etc. illegal,
da sie durch entsprechender Software alles mögliche emulieren können. Ich werde morgen aufjedenfall nochmal anrufen!
 
Naja, ganz so legal ist der Verkauf eines Dingoos der MP3s abspielen kann hier nicht, da keine Lizenzabgaben entrichtet werden. Aber das wurde ja gar nicht moniert.
 
Hi,

also das finde ich eine Frechheit... ich waere dort explodiet wenn mir so ein Zollheini sowas erzählt haette.

Schoenen Gruss
Rene
 
Das Problem ist, dass die Dingoos aus Asien einen GBA-Emulator haben, der das originale GBA-Bios enthält, auf das eben Nintendo das Urheberrecht hat. Was glaubt Ihr, warum EvilDragon sich die Mühe mit der eigenen Firmware macht? Da fehlt der GBA-Emulator aus genau diesem Grund und außerdem der MP3-Player aus den weiter o. g. Gründen.

Sorry, aber wer in Asien bestellt, muss mit dem Risiko leben. Nur erstaunlich, dass ein Zollbeamter sich so gut auskennt, dass er da überhaupt drauf kommt. Vielleicht hatte das gute Stück in letzter Zeit zu viel Publicity und steht jetzt irgendwo auf einer schwarzen Liste beim Zoll.. Meiner ist auf jeden Fall im November noch unbeschadet bei mir angekommen.. ;)
 
Ich habe heute nochmal angerufen, ehrlich gesagt bin ich nicht viel schlauer als vorher. Der Zollbeamte wusste noch weniger als ich... und ich dachte ich hätte keine Ahnung. Ich soll am 19.02 noch ein Schreiben vom Rechtsvertreter bekommen, in dem steht, ob die Ware entweder vernichtet, oder mir ausgehändigt wird. Sofern ich die Ware erhalte, muss ich nur Mehrwertsteuern zahlen, aber das war mir im vornherein klar. Mit einem gerichtlichen Verfahren werde ich wohl nicht rechnen müssen, da es mein "erstes Mal" ist. Wenn es nach dem Zöllner geht, hätte ich schon am Freitag den Dingoo mitnehmen können... leider sehen das nicht alle seine Arbeitskollegen so... .

Soll ich jetzt auf das Schreiben vom Anwalt warten, oder Einspruch einlegen?
Was passiert, wenn ich kein Einspruch einlege? Gehe ich bereits ein Rechtsstreit ein, wenn ich Einspruch einlege?
Was würde passieren, wenn der Anwalt kein Ok gibt, muss ich dann die Ware bezahlen? Es ist ja kein Kaufvertrag enstanden!?
Sorry für die vielen dummen Fragen, ich bin ein Laie auf dem Gebiet.

@torro
Danke für die Info! Aber was der Bauer nicht weiß... ;)

@relei
Es fiel mir auch unglaublich schwer ruhig zu bleiben... aber mit dem Typen liess sich überhaupt nicht reden.
Der würde ganz bestimmt auch eine originale PSP beschlagnahmen... .

@sepinho
Du glücklicher... . So viel Glück kann auch nur ich haben!
Auf der Rechnung stand wortwörtlich was das Gerät alles kann - Dingoo A-320 2.8" LCD GBA/NGO/SNES/ NES/SFC/CPS1/2/+ Emulator Game Console - da kann ich das Verhalten vom Zöllner auch fast schon verstehen.
Das meine ich auch irgendwo gelesen zu haben. Aber die Meinungen scheinen hier ziemlich verschieden zu sein.
Sind Emulatoren nun legal oder nicht? Wenn es geht auch mit seriöser Quelle, kein Bild etc.!

Ich habe den Händler bereits über PaypPal kontaktiert - für den Fall, dass der Dingoo eingezogen wird. Die 45 Tage Geld-zurück-Garantie von PayPal ist bereits weit überschritten, dann werd ich wohl auf Kulanz seitens dealextreme.com hoffen... . Da erhoffe ich mir ehrlich gesagt nicht zu viel.
 
Lyran said:
dann werd ich wohl auf Kulanz seitens dealextreme.com hoffen... . Da erhoffe ich mir ehrlich gesagt nicht zu viel.

Och, das würde ich nicht sagen. Mir kam der Laden bis jetzt mehr als einmal sympathisch entgegen :)
Problem ist halt, dass Versandbestimmungen nicht von DX getragen werden müssen, sondern von dir.
Wenn es kein PMS Paket ist, könntest du höchstens angeben, dass Paket sei nicht angekommen.
Aber frag lieber mal freundlich bei DX.com nach, die sind eigentlich ganz nett ^^
 
Ich habe bereits nur schlechtes vom Service gehört *g*
Ich habe per Air Mail bestellt. Ich habe den schon vor gut einer Woche geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten... .
Ob die mir das wohl abkaufen würden? Immerhin wissen die bereits, dass die Sendung beim Zoll hängen geblieben ist^^
Aber in gewisser Weise, ist da ja was wahres dran^^
 
Huh? Also wie gesagt, ich konnte bis jetzt nichts negatives feststellen.
Kontakt per Email geht nicht. Du musst das Kontaktformular nutzen ;)
http://services.dealextreme.com/

Hast du das gemacht?

Kontakt dauert ein wenig, ja. Besonders jetzt vor dem chinesischem Neujahrsfest...

//1666. Beitrag\\ ^_^
 
Das wird wohl der Grund sein... ich habe die per PayPal angeschrieben.
Das werde ich gleich mal versuchen!
 
Ich weiß zwar nicht ob das das gleiche ist , aber manche pakete wurden bei mir schon geöffnet ...

z.B. eins mit nem Taschenmesser ... Die haben dann einen Stickerdraufgeklebt ( Zollamt Flughafen Frankfurt.. oder so )...
mehr ist aber nicht passiert ...

Ich hoffe , dass du den Dingoo so schnell es geht bekommst !
 
Könnte ja eigentlich nur eine Antragsbeschlagnahmung nach § 111 b Urheberrechtsgesetz sein, d.h., Nintendo hat den Zoll quasi beauftragt, Plagiate, Raubkopien etc. einzuziehen.

Hier mal was zu den Abläufen:
(2) Ordnet die Zollbehörde die Beschlagnahme an, so unterrichtet sie unverzüglich den Verfügungsberechtigten sowie den Antragsteller. Dem Antragsteller sind Herkunft, Menge und Lagerort der Vervielfältigungsstücke sowie Name und Anschrift des Verfügungsberechtigten mitzuteilen; das Brief- und Postgeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Dem Antragsteller wird Gelegenheit gegeben, die Vervielfältigungsstücke zu besichtigen, soweit hierdurch nicht in Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse eingegriffen wird.
(3) Wird der Beschlagnahme nicht spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung nach Absatz 2 Satz 1 widersprochen, so ordnet die Zollbehörde die Einziehung der beschlagnahmten Vervielfältigungsstücke an.
(4) Widerspricht der Verfügungsberechtigte der Beschlagnahme, so unterrichtet die Zollbehörde hiervon unverzüglich den Antragsteller. Dieser hat gegenüber der Zollbehörde unverzüglich zu erklären, ob er den Antrag nach Absatz 1 in bezug auf die beschlagnahmten Vervielfältigungsstücke aufrechterhält. 1. Nimmt der Antragsteller den Antrag zurück, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme unverzüglich auf. 2. Hält der Antragsteller den Antrag aufrecht und legt er eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vor, die die Verwahrung der beschlagnahmten Vervielfältigungsstücke oder eine Verfügungsbeschränkung anordnet, trifft die Zollbehörde die erforderlichen Maßnahmen. Liegen die Fälle der Nummern 1 oder 2 nicht vor, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung an den Antragsteller nach Satz 1 auf; weist der Antragsteller nach, daß die gerichtliche Entscheidung nach Nummer 2 beantragt, ihm aber noch nicht zugegangen ist, wird die Beschlagnahme für längstens zwei weitere Wochen aufrechterhalten.
(5) Erweist sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt und hat der Antragsteller den Antrag nach Absatz 1 in bezug auf die beschlagnahmten Vervielfältigungsstücke aufrechterhalten oder sich nicht unverzüglich erklärt (Absatz 4 Satz 2), so ist er verpflichtet, den dem Verfügungsberechtigten durch die Beschlagnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.

Wenn du also nichts machst, ist der Dingoo auf jeden Fall weg - aber das weisst du ja auch schon. Widersprichst du, und N entgegnet nichts, bekommst du ihn zurück, zu allen anderen Fällen bei Rückäußerung von N auf den Widerspruch mag ich jetzt nichts spekulieren, da mir "eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung ..., die die Verwahrung der beschlagnahmten Vervielfältigungsstücke oder eine Verfügungsbeschränkung anordnet" oder "die erforderlichen Maßnahmen" zu unbestimmt sind.

Außerdem -wenn ich auch nicht denke, dass da was kommen würde- weiss ich nicht genau, was sich bei Widerspruch im privatrechtlichen Verhältnis zwischen dir und N tun könnte...

Vielleicht können ja die Kommerziellen hier im Forum mal was dazu sagen. Portablegaming hat dazu auch ein paar Threads (da komme ich gerade nicht ran, ist hier auf Arbeit gesperrt).

Ansonsten gibts evtl. Hilfe bei deiner Verbraucherzentrale. Speziell für die möglichen Rechtsfolgen bei Widerspruch auf die Einziehung könntest du auch mal kurz einen Anwalt kontaktieren (0900er Nr. bei anwalt.de kostet um die 2 € je Minute).

Ich drück die Daumen...
 
Zum Thema Emulatoren habe ich mich neulich erst mit einem Freund erhalten, der Anwalt ist: Die Emulatoren selbst sind legal. Das Problem ist, dass manche davon (z. B. eben GBA, PSX) das original-Bios brauchen, um zu funktionieren. Beim GBA hat Dingoo eben das BIOS schon mitgeliefert, weshalb aufmerksame Zollbeamte das Ding in Beschlag nehmen. Wie legal es ist, sich die BIOSe zuhause selbst zu installieren, sei jetzt mal dahingestellt..

Und was Dealextreme angeht: Die sind zwar furchtbar langsam, aber absolut zuverlässig. Einem Freund von mir hat der Zoll auch schon einmal die Bestellung beschlagnahmt, das hat Dealextreme anstandslos erstattet. Ich glaube, da steht sogar irgendwo auf der Website, dass sie bei Nicht-Zustellung den Kaufpreis zurückzahlen.
 
Aber wie sollen die das mit dem BIOS beweisen? Das BIOS ist doch im Programm des Emulators... :huh: Oder ist es wie immer, das man seine "Unschuld" beweisen muß?
 
Naja, zumindest beim PSX-Emulator sind das ja diese scph-Dateien (oder so ähnlich..), von daher ist das schon klar zu erkennen. Weiß nicht, ob das beim GBA auch eine eigene Datei ist. Aber es reicht ja auch, wenn der Zoll weiß, dass der Emulator urheberrechtlich geschützten Code enthält. Und das wird ihnen Nintendo im Zweifelsfall schon siedend heiß erzählen..
 
Also beim GBA Emu heißt das Bios: "gba_bios.bin", aber normalerweise sieht man das doch nur, wenn man den Dingoo mit dem PC verbunden hat und auf den Nand zugreift.. :confused:??
 
sepinho said:
Naja, zumindest beim PSX-Emulator sind das ja diese scph-Dateien (oder so ähnlich..), von daher ist das schon klar zu erkennen. Weiß nicht, ob das beim GBA auch eine eigene Datei ist. Aber es reicht ja auch, wenn der Zoll weiß, dass der Emulator urheberrechtlich geschützten Code enthält. Und das wird ihnen Nintendo im Zweifelsfall schon siedend heiß erzählen..

Der ist aber nicht dabei. (dingux)

Auf dem Dingoo sind keine BIOS-daten einfach so zum auszulesen. Deshalb wunder ich mich ja.
 
Das Bios ist im GBA-Emulator mit drin, somit ist dieser nicht legal.
Zudem hatten alle neueren Dingoos, die ich bekommen habe, ein paar Testroms mit drauf. Natürlich Original-Spiele.

Was auch immer genau bei Dir los ist - aber GBA Micro Plagiat? Okay, außer dem Emulator finde ich da nichts, was dem GBA Micro ähnlich sieht. Es ist ein stinknormaler Handheld mit DPad und Buttons. Der GBA Micro ist kleiner, hat zwei Buttons... und der Dingoo hat vier. Also mit Plagiat kann in dieser Richtung eigentlich nichts sein.
 
Stelle ich meine Frage so blöd? :confused:??
Schon klar, es ist nicht wirklich legal. Ich würde aber gerne wissen, wie der Zollbeamte das Beweisen will? Es kann sich ja auch um eine selbst entwickeltes GBA BIOS handeln? Oder ist das egal, ob es nachgebaut ist, oder nicht?

P.s. ok. danke für die Antworten. Ich will den Thread nicht weiter zu spammen. Ich google mal genauer nach...
 
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