Erstmal vorab damit keine Missverständnisse auftreten: ich habe den Dingoo nicht auf http://www.gp2x.de bestellt!
Ich habe mir den Dingoo anfang Dezember gekauft, nach etlichen Lieferverzögerungen wurde der Dingoo anfang Januar nach Deutschland geschickt. Nachdem ich einige Zeit nichts mehr vom Dingoo gehört habe, habe ich letze Woche Dienstag Post vom Zoll bekommen, ich soll doch bitte das Packet abholen. Gesagt, getan. Am Freitag (warum müssen die auch so schlechte Arbeitszeiten haben?) bin ich das Packet abholen gefahren. Dort angekommen sollte ich eine Rechnung vorzeigen und das Packet öffnen. Bereits auf den ersten Blick meinte der Zollbeamte, dass es sich um ein PSP oder GBA Plagiat handeln könnte. Nach einigen Telefonaten und 15min später meinte der Beamte, dass sie die Ware beschlagnahmen, auf die Frage warum sagte er mir, dass es sich um ein GBA Micro Plagiat handeln könnte, das Gerät fähig ist GBA Spiele wiederzugeben und Markenrechte verletzt. Heute habe ich dann alles nochmal schriftlich bekommen (Aussetzung der Überlassung), in der steht, dass der Verdacht besteht, dass ich Markenrechte (Nintendo of America Inc.) verletzt habe. Bei Verdachtsmoment steht noch zusätzlich Qualitätsmerkmale / Aufmachung. Ok, mit Aufmachung wird wohl das Design gemeint sein, aber Qualitätsmerkmale?
Ehrlich gesagt, kann ich nicht verstehen, wieso der Dingoo beschlagnahmt wurde, an den Emulatoren kann es wohl nicht
liegen, soweit ich weiß sind diese legal, erst die ROMS machen diese illegal!
Zwar ähneln sich beide Geräte, aber der Dingoo ist in erster Linie ein MP4-Player!
Ausserdem hat der Dingoo ein paar Tasten mehr, kein Spiele Slot, andere Hardware etc. ich könnte die Liste noch ewig
fortsetzen, aber spätestens, wenn man den Dingoo anmacht, merkt man, dass es sich um keinen GameBoy handelt!
Nun muss ich Einspruch einlegen, da laut dem Schreiben sonst meine Bestellung vernichtet wird
oder mir ein zivilgerichtliches Verfahren droht. Da ich sowas noch nie gemacht habe, hoffe ich, dass ihr
mir weiterhelfen könnt!
Ich habe mir den Dingoo anfang Dezember gekauft, nach etlichen Lieferverzögerungen wurde der Dingoo anfang Januar nach Deutschland geschickt. Nachdem ich einige Zeit nichts mehr vom Dingoo gehört habe, habe ich letze Woche Dienstag Post vom Zoll bekommen, ich soll doch bitte das Packet abholen. Gesagt, getan. Am Freitag (warum müssen die auch so schlechte Arbeitszeiten haben?) bin ich das Packet abholen gefahren. Dort angekommen sollte ich eine Rechnung vorzeigen und das Packet öffnen. Bereits auf den ersten Blick meinte der Zollbeamte, dass es sich um ein PSP oder GBA Plagiat handeln könnte. Nach einigen Telefonaten und 15min später meinte der Beamte, dass sie die Ware beschlagnahmen, auf die Frage warum sagte er mir, dass es sich um ein GBA Micro Plagiat handeln könnte, das Gerät fähig ist GBA Spiele wiederzugeben und Markenrechte verletzt. Heute habe ich dann alles nochmal schriftlich bekommen (Aussetzung der Überlassung), in der steht, dass der Verdacht besteht, dass ich Markenrechte (Nintendo of America Inc.) verletzt habe. Bei Verdachtsmoment steht noch zusätzlich Qualitätsmerkmale / Aufmachung. Ok, mit Aufmachung wird wohl das Design gemeint sein, aber Qualitätsmerkmale?
Ehrlich gesagt, kann ich nicht verstehen, wieso der Dingoo beschlagnahmt wurde, an den Emulatoren kann es wohl nicht
liegen, soweit ich weiß sind diese legal, erst die ROMS machen diese illegal!
Zwar ähneln sich beide Geräte, aber der Dingoo ist in erster Linie ein MP4-Player!
Ausserdem hat der Dingoo ein paar Tasten mehr, kein Spiele Slot, andere Hardware etc. ich könnte die Liste noch ewig
fortsetzen, aber spätestens, wenn man den Dingoo anmacht, merkt man, dass es sich um keinen GameBoy handelt!
Nun muss ich Einspruch einlegen, da laut dem Schreiben sonst meine Bestellung vernichtet wird
oder mir ein zivilgerichtliches Verfahren droht. Da ich sowas noch nie gemacht habe, hoffe ich, dass ihr
mir weiterhelfen könnt!