Aaalso, ein wenig Ahnung habe ich dann doch.
Zum Fotografieren: Fotografieren darfst Du tatsächlich alles und jeden, solange Du Dich beim Fotografieren auf öffentlichem (oder Deinem eigenen) Grund bewegst und die Fotos nicht veröffentlichst (das darfst Du nur dann, wenn an der Person öffentliches Interesse besteht. So ist das ja auch bei z.B. Papparazzi der Fall. Aber auch diese dürfen natürlich nicht auf Privatgrund eindringen).
Das weiß ich sicher, da ich im Medienrecht ja auch beheimatet bin
Zum Thema Urherberrecht:
Das Urheberrecht sagt nicht aus, dass man etwas nicht vervielfältigen, etc. darf.
Das Urheberrecht ist ein unverkäufliches Recht, es bleibt immer beim Urheber. Auch jedes GPL-Programm hat einen (oder mehrere) Urheber und dieser kann bestimmen, was er für Rechte freigibt, etc.
Er kann z.B. ein Vervielfältigungsrecht verkaufen. Auch an verschiedene Firmen, wenn er möchte. Oder auch zeitlich begrenzt. Was immer er in seinen Verträgen bestimmt.
Von einer Urheberrechtsverletzung spricht man dann, wenn jemand etwas macht, was der Urheber nicht freigegeben hat. Das kann z.B. eine unerlaubte Vervielfältigung auf einer Webseite sein.
Nun zu den Privatkopien:
Hat man etwas legal erworben (auch wenn dies kostenlos ist), dann darf man sich davon Privatkopien anfertigen.
Darunter zählen auch Aufnahmen aus dem Fernsehen (sofern man legal fernsieht, also Kabelanschluß und GEZ zahlt).
Man darf diese auch privat weitergeben, also in einem Freundeskreis.
Man darf allerdings keine Kopie von einer Kopie weitergeben - heißt: Wenn Du Dir z.B. eine CD oder einen Film von einem Freund kopierst, muss dieser das Original besitzen. Auch Filme mit Freunden ansehen ist erlaubt. Es darf aber keine zu Große Menge auf einmal werden und man muss die Freunde persönlich kennen (ein "alle sind herzlich willkommen" wäre bereits eine öffentliche Aufführung, also keine private mehr).
Das ging viele Jahre gut - bis die Tauschbörsen kamen. Da kamen dann Probleme: Der Tausch war rechtlich privat, da man ja direkt von einer privaten Person zu einer anderen getauscht hat. Das Anbieten zum Freien Herunterladen auf Webseiten ohne Einverständnis des Autors war logischerweise immer illegal, das ist ja nicht privat sondern öffentlich.
Um das zu verhindern wurde das Umgehen eines Kopierschutzes generell verboten.
Damit wurden auf einen Schlag (fast) alle Privatkopien von Spielen, CDs, DVDs, etc. illegal und durften so auch nicht mehr in Tauschbörsen getauscht werden.
Nicht-kopiergeschützte DVDs, Spiele, etc. dürfen weiterhin privat kopiert werden.
Und was ist nun "Kopierschutz aushebeln"?
Auch das ist recht genau definiert.
Ein Kopierschutz gilt dann als ausgehebelt, wenn man spezielle Technik oder Software verwenden muss, um eine Kopie zu erstellen, die genau für diesen Zweck entwickelt wurde. Darunter zählen z.B. Cracks oder Programme, die auf eine oder andere Art und Weise den Kopierschutz aushebeln.
Wenn man nun mit einem Standard-PC mit Browser, Downloader oder WGET eine Flash-Datei herunterlädt, ist das kein Umgehen eines Kopierschutzes.
Die Quelle an sich muss aber Legal sein - was heißt, dass die Seite, die diese anbietet, auch das Recht dazu hat.
Wenn die SWF-Datei durch technische Maßnahmen vor dem Herunterladen geschützt ist (kann man ja mit Scripts, etc. machen), dann wäre das umgehen übrigens auch wieder illegal. Aber wenn der Link zur Datei direkt frei zugänglich ist, nicht.
Thema Roms:
Das Auslesen von Roms an sich ist kein Umgehen eines Kopierschutzes (es sei denn, das ROM an sich ist kopiergeschützt, ist z.B. bei der Jamma-Platine von PANG so (verschlüsselt) oder bei einigen späteren SNES oder auch GBA-Spielen (sogar der Earthbound Prototyp am NES war kopiergeschützt). Diesen Schutz darf man nicht umgehen (also die ROMS auch nicht Patchen, damit sie laufen).
In Tauschbörsen sind diese Roms aber trotzdem illegal - denn Privatkopien sind nur von Originalen erlaubt, und man kann ja keine Originalen ROMS in Tauschbörsen anbieten sondern lediglich die Dumps davon... und das sind ja bereits Kopien, und diese dürfen nicht mehr kopiert werden.
Hoffe, ein wenig Licht in den Wust gebracht zu haben