Copyright von Games / Roms / ...


Ghanji

Member
Joined
Feb 8, 2006
Messages
349
Location
Ruhrpott - European Capital of Culture
Website
Visit site
Eine Sache hier im Forum wundert mich ja immer wieder.
Das Copyright wird hier immer sehr hoch gehalten, wenn es um das Verlinken, oder bloße Erwähnen von Roms geht.
Verständlich, macht man sich in Deutschland ggf. strafbar.
Geht es jedoch im Flash-Games wird fröhlich berichtet, verlinkt, etc.
Ich finde hier herrscht einfach eine Doppelmoral vor.
Zwar ist es technisch erforderlich die swf´s temporär durch den Browser zu cachen, das heißt aber rechtlich betrachtet nicht, daß man sich die Games einfach kopieren, d.h. nach Belieben digital verfielfältigen darf. Man beachte einfach die Copyright Vermerke der Games im oben verlinkten Post.
Ich finde die Community sollte sich einfach mal Gedanken machen ob und wie weit sie dieses Thema ernst nimmt...
Das Verlinken von einer Rom-Site ist prinzipiell nicht verboten. Das direkte Verlinken eines Rom-Files hingegen schon.
Das Verlinken eines Flash-Games ist nicht verboten, die digitale Reproduktion i.d.R. hingegen schon.
Auch möchte ich bezweifeln, daß 90% der User hier sich die Roms z.B. für Mame selber auslesen, aber ist nur eine Vermutung ;)

Also, ich möchte hier einfach einmal eine Anregung schaffen mit dieser Doppelmoral aufzuräumen und würde mich über eine offene Diskussion zu diesem Thema freuen.
Ghanji
 
Kennt sich jemand mit der Gesetzlichen Lage aus? Ich habe nämlich die schlichte Vermutung, dass die Gesetzeslage hier der technischen Entwicklung hinterher hinkt: Es ist ja schließlich recht selten, dass ich Konsumgüter, die unter das Copyright fallen, erst Kopieren muss um sie anschließend zu konsumieren.

So wie es aussieht müssen alle Flashgames wie Shareware betrachtet werden.
 
Nein, ich vermute das es sich um ein anderes Prinzip handelt :D

Bei Roms etc. wird ein spezieller Paragraph aktiv, der besagt, dass
"Umgehen eines funktionsfähigen Kopierschutzes" unter Strafe stellt.

Bei Flashgames gibt es diese Beschränkung ja eigtl nicht, da man weder auf Kopierschutz, noch auf spezielle Medien zurückgreift.
So gilt eigentlich ja das Sharewareprinzip:
Verbreiten = JA
Abändern = NEIN


oder seh ich das falsch? :huh:
 
Screeny said:
Bei Roms etc. wird ein spezieller Paragraph aktiv, der besagt, dass
"Umgehen eines funktionsfähigen Kopierschutzes" unter Strafe stellt.

Bei Flashgames gibt es diese Beschränkung ja eigtl nicht, da man weder auf Kopierschutz, noch auf spezielle Medien zurückgreift.
Nur weil ein Flash-Spiel nicht kopiergeschützt ist heißt dies ja nicht, daß es keinem Copyright unterliegt... ?!
(Vom Urheberrecht mal ganz zu schweigen...)
RDE said:
So wie es aussieht müssen alle Flashgames wie Shareware betrachtet werden.
Dem ist definitiv nicht so.

...Ghanji
 
Nein, das nicht.
Aber:

Bei Spielen gilt ja, dass es erst dann wirklich/richtig/echt voll illegal ist, wenn man eine Beschränkung aufhebt.


Was wäre, wenn meine Bilder (die ich gemacht habe) auf einer anderen Seite erscheinen?
Ich schreibe diese an und sage, sie sollen diese rausnehmen, Basta.

Und wir verlinken auf Flashgames, diese sind ja auch nicht bei uns gehostet, deshalb geht uns das auch nur wenig an :D


*okayokay* ich geb zu: Ich weiß es nicht genau..aber vllt ist Flash = Share/Free-ware?
Ne, das kann ja auch nicht sein.. :wacko:
 
Das direkte Verlinken stellt schon in gewisser weise ein problem dar.
Das verweisen auf die seite aber nicht.
Das Downloaden der Flash games verstösst auch nicht gegen das Copyright des urhebers.
Jedoch ist es mitlerweile nichtmehr möglich zu wissen ob das spiel jetzt auf der seite des urhebers angeboten ist oder ob man auf einer der vielen Seiten gelandet ist wo das Spiel sozusagen ohne das einverständnisses des urhebers angeboten wird.
(bezug nur auf flash games)
 
Copyright bedeute nicht unbedingt dass man etwas nicht kopieren darf. Das Copyright dient hauptsächlich dazu das Geistige Eigentum von jemandem zu schützen, es ist aber kein Kopierverbot. Je nach Art des Copyright darf man gewisse sachen und andere nicht. Gegen eine Private kopie z.B. einer Mikimaus kann der Copyrightinhaber nix machen. Problematisch ist das ganze nur bei komerzieller/öffentlicher Nutzung. Es ist wirklich so wie bei den Privatkopien von Musik.
Runterladen eines Flashgames ist also nicht verboten. Man kann es sich auf CD brennen oder was weiß ich. Allerdings nicht veröffentlichen oder gar verkaufen.
Das directe linken auf Flashgames ist so etwa wie das direkte verlinken auf Bilder. Ein Flashgame kann und sollte die Copyright infos selbst enthalten, also ich das eigentlich OK direkt auf das Flashgame zu linken, selbes gilt eigentlich auch für Bilder der Autor sollte theoretisch die Copyrightinfos mit im Bild enthalten haben (z.B. in den Bildinformationen).

Auserdem ist das Verlinken auf Romseiten verboten, da diese eben Roms öffentlich zum Download anbieten und das in jedem Fall nicht erlaubt ist.
Ghanji said:
Auch möchte ich bezweifeln, daß 90% der User hier sich die Roms z.B. für Mame selber auslesen, aber ist nur eine Vermutung
Mich würde es schwer wundern wenn auch nur einer ein Gerät zum auslesen besitzen würde^^ Einige haben vll die mame gameboards aber ich glaube nicht dass die wirklich jemand selbst ausließt.
 
Ich hab zwar keine Ahnung von Flash-Games, und auch keine wie die genau verbreitet werden.
Aber ich las:
Ghanji said:
Zwar ist es technisch erforderlich die swf´s temporär durch den Browser zu cachen, das heißt aber rechtlich betrachtet nicht, daß man sich die Games einfach kopieren, d.h. nach Belieben digital verfielfältigen darf.
Ghanji

Also wenn die Games tatsächlich zum kopieren aus dem Browser-Cache rausgefummelt werden, ist das auch schon eine beabsichtigte Umgehung technischer Maßnahmen. Da werden sicher einige aufschreien, aber wenn man irgendwas macht, dass der Hersteller nicht als Verwendungszweck vorsieht, dann umgeht man schon technische Maßnahmen.
Ist ähnlich wie eine DVD, der vorgesehene Verwendungszweck ist es, sie anzuschauen, nicht sie in ein DVD-Laufwerk zu legen und auszulesen, ganz gleich was ich für technische Maßnahmen dafür durchführe oder nicht. Obwohl hier natürlich das Recht auf Privatkopie wirkt, darf ich also in dem Fall doch. Man merkt, es ist nicht einfach zu entscheiden, dafür laufen ja auch etliche Rechtsverdreher durch die Gegend und versuchen alles so auszulegen, dass es ihren Kunden passt ;)

Einige meiner Vorposter argumentierten, dass verlinken auf Flash-Games ist erlaubt, weil ein Copyright vermerk drin ist, aber auf Rom-Seiten nicht. Naja, in Roms ist auch ein Copyright vermerk, seh ich zwar erst wenn es startet auf dem Bildschirm, aber es ist trotzdem da. Okay, ist zwar nicht ganz das selbe, aber wenn es nur um das vorhandensein eines Copyright-vermerks geht irgendwie schon.

Was mir zum Thema grade noch einfällt, jüngst gab es ein LG oder OLG Urteil, dass Betreiber und User von Foren nicht für Inhalte von Links verantwortlich gemacht werden können, auch wenn es sich vielleicht um Download-Seiten handelt. Oder genauer gesagt ist das posten und tolerieren solcher Links kein hinreichender Verdachtsmoment um ein Verfahren durchzuführen
 
Also wenn die Games tatsächlich zum kopieren aus dem Browser-Cache rausgefummelt werden, ist das auch schon eine beabsichtigte Umgehung technischer Maßnahmen.
Ich umgehe keine technische Maßnahme, ich kopiere eine Datei die bereits auf meinem Rechner gespeichert ist. Wer was dagegen hat muss dafür sorgen das die Flashgames nur im RAM landen.
Umgehen von technischen Maßnahmen ist nur wenn man sich die Flashs per wget holt.
Manche könnten jetzt sagen das nach der Installation von Spielen auch Dateien auf dem Rechner landen, das sind zwar nicht "meine" Dateien, ich darf sie aber benutzen.

Gruß, Jochen

Edit:
Mir fällt da gerade ein, wenn ich eine Website aufrufe und die mir Werbeflashes auf meinen Rechner kopiert, kann ich die dann nicht verklagen wegen unerlaubtem eindringen in fremde Rechner? Ich muss aoch erst eine Erlaubnis erteilen wenn ich will das jemand auf mein Dateisystem zugreift, das speichern von Flashwerbung stellt einen solchen Zugriff dar.
 
Joo...und du darfst dir bei youtube alle Musikvideos und Musikstücke aus dem Browser-Cache fummeln und bist dann offizieller Lizenz-Inhaber aller Musiktitel, ganz gleich bei wem die Verwertungsrechte liegen....

Und natürlich: Schon wenn du eine Internetseite lädst, darfst du den Betreiber wegen kompromitieren deines Rechners anklagen, deswegen betreibe ich ja keine Homepage, um da sicher zu sein
 
Es geht nicht darum, ob es dem Betreiber möglich wäre durch einen Befehl das cachen der Inhalte zu verhindern (was ja nur aus Gründen der Kundenfreunlichkeit geschieht, weil es den meisten Nutzern mit ihrer Bandbreite nicht möglich ist ein Video o.ä. flüssig zum direkt anschauen runterzuladen), und es ist auch sekundär ob das auf der Festplatte gecachte wird, im RAM oder von mir aus auch als EM-Welle im Kupferdraht. Das vervielfältigen geschützter Inhalte ist verboten, ganz gleich ob jemand dafür weniger Aufwand treiben muss als jemand anders, ob es einem jemand aus seiner Perspektive leicht fällt oder nicht. Selbst wenn dir irgendjemand ein Medium mit eben einem solchen geschützen Spiel/Film/Musik drauf schenkt, ist das verboten. Da muss man gar kein Aufwand treiben außer das Medium entgegen nehmen, ist aber genauso illegal weil der Verschenker iA nicht das Recht dazu besitzt geschütze Inhalte zu verschenken. Und auch das Recht auf Privatkopie ist hier nicht anwendbar, da man mit wildfremden Leuten auf der Straße iA nicht persönlich bekannt ist.
Und du Besitzt auch nicht das Recht gechützte Inhalte aus deinem Browser-Cache für die Ewigkeit zu speichern. Ob der Betreiber das in irgendeiner Form verhindert oder nicht, oder vielleicht sogar begünstigt ist völlig irrelevant für die Rechtslage. Sogenannte Kopierschutzmaßnahmen wurden auch nicht eingeführt, weil es davor erlaubt war Kopien zu erstellen, sondern weil die Hersteller und Vertreiber Möglichkeiten suchten ihr Recht effizienter durchzusetzen, weil es die Strafverfolgungsbehörden schlussendlich nicht können.
Aber festzuhalten ist, das gegebene Möglichkeiten nicht dazu ausreichen eine Unrechtshandlung in eine Rechtshandlung umwandeln.

Damit, das Inhalte auf dem Computer zwischengespeichert werden, wenn man mit einem Browser im Internet rumsurfst, musst man als Anwender eines Browsers rechnen. Damit, dass das vervielfältigen geschützer Inhalte verboten ist, ebenfalls. Wenn man sich nicht genügend informiert und davon überrascht ist, ist das nicht Problem des Gesetzgebers. Es gibt keine Verpflichtungen "Kunden" über die Risiken ihres erworbenen Produktes zu informieren, außer in bestimmten Fällen. Jedenfalls erzählt einem auch niemand, wenn man eine Cola kauft, dass man davon Osteoporose bekommen kann. Wenn man aber eine Flasche Cola klaut, wird gegen einen ein Strafverfahren eröffnet. Darüber klärt einem aber auch niemand auf. Und auch wenn die Kiste Cola draußem vor dem Laden steht, ist es nicht legal die mitzunehmen, mit der Begründung, mir würde es nicht so schwer fallen, weil ich sie nicht erst noch an der Kassiererin vorbeischmuggeln brauche.
 
docno said:
Das vervielfältigen geschützter Inhalte ist verboten, ganz gleich ob jemand dafür weniger Aufwand treiben muss als jemand anders, ob es einem jemand aus seiner Perspektive leicht fällt oder nicht.
Das ist aber falsch! Privatkopien geschützter inhalte sind erlaubt! Wie ich schon oben gesagt habe, das Copyright ist nicht gleichzusetzen mit einem Kopierverbot. Vorrausgesetzt man hat sich den Inhalt den man Kopieren will legal erworben (was bei einer Flashdatei die der Autor ins Internet stellt eben so ist, denn er tut dass mit der absicht, dass sich das ganze jemand ansieht) darf man privat kopien anfertigen. Es gibt eben jetz nur seit einer Weile die enschrenkung, dass man dabei keinen kopierschutz umgehen darf (wobei hier nicht das kopieren illegal ist, sodern das knacken des Kopierschutzes (was im Grunde rechtlich totaler nonsende ist)).
Privat darf man definitiv kopien anfertigen, das Recht kann einem keiner so schnell nehmen. Du kannst dir z.B. die FAZ kaufen, dort eine Karikatur ausschneiden und die 5000 mal kopieren, solange du das nicht weitergibst, veröffentlichst oder komerziell nutzt ist alles gut.
Jochen3120 said:
Umgehen von technischen Maßnahmen ist nur wenn man sich die Flashs per wget holt.
Nein, damit umgeht man auch keine sicherheitsmaßnahmen. Solange die datei öffentlich zugänglich auf dem Server liegt ist sie nicht durch techniche maßnahmen gesuchert.
Jochen3120 said:
Mir fällt da gerade ein, wenn ich eine Website aufrufe und die mir Werbeflashes auf meinen Rechner kopiert, kann ich die dann nicht verklagen wegen unerlaubtem eindringen in fremde Rechner? Ich muss aoch erst eine Erlaubnis erteilen wenn ich will das jemand auf mein Dateisystem zugreift, das speichern von Flashwerbung stellt einen solchen Zugriff dar.
Nein, verklagen kannst du deswegen keinen. Du öffnest den Browser, und gibst die Adresse die geöffnet werden soll ein. Damit erlaubst du die übertragungn. Mal als vergleich: Du kaufst eine Zeitung und machst sie auf, wenn dir dass was drin steht kannst du auch keinen verklagen :)
docno said:
Naja, in Roms ist auch ein Copyright vermerk, seh ich zwar erst wenn es startet auf dem Bildschirm, aber es ist trotzdem da.
Unterschied ist hier das Roms illegal öffentlich zugänglich gemacht werden.
 
morq said:
Das ist aber falsch! Privatkopien geschützter inhalte sind erlaubt! Wie ich schon oben gesagt habe, das Copyright ist nicht gleichzusetzen mit einem Kopierverbot. Vorrausgesetzt man hat sich den Inhalt den man Kopieren will legal erworben (was bei einer Flashdatei die der Autor ins Internet stellt eben so ist, denn er tut dass mit der absicht, dass sich das ganze jemand ansieht) darf man privat kopien anfertigen.

Entschuldigung, da habe ich mich nicht exakt genug ausgedrückt, natürlich darf man in der BRD Privatkopien anfertigen solange man lustig ist, aber es müssen natürlich auch die Rahmenbedingungen für Privatkopien gegeben sein. Dh, keine kommrziellen Absichten, kein Handel, weitergabe an persönliche Bekannte.
Aber auch im Falle eines Autors der sein Werk ins Internet stellt und somit der Öffentlichkeit zugänglich macht, bedeutet das nicht, dass ich mir das auch kopieren darf wie ich lustig bin. Das hängt nunmal davon ab in wie fern der Autor das erlaubt oder duldet. Und nur das ansehen einer Internetseite mit einem Spiel drauf ist nicht automatisch Gleichzusetzen mit dem ordentlichen Erwerb einer Lizenz. Nur weil etwas auf einer Homepage steht, heisst das nicht, dass es frei verfügbar fürs private kopieren darumsteht. Richtig, Copyrights bedeuten nicht zwangsläufig, ich darf gar nichts kopieren, aber auch Privatkopien unterliegen einem deutlichen Rahmen.

Und es gilt weiterhin, die Legalität einer Kopie ist unabhängig von den technischen Maßnahmen oder technischen Sicherheitsvorkehrung. Entweder ich habe eine Lizenz (oder die Möglichkeit gegeben durch einen Autor eines Flashgames der sein Wek gemeinfrei zu Verfügung stellt) und darf Privatkopien erstellen für private Zwecke, oder ich habe keine Lizenz und darf es nicht.
Ob ein Kopierschutz darüber gelegt ist, die DVD in einer Titanhülle verschweisst ist oder das Flashgame in meinem Browsercache liegt ist rechtlich völlig egal. Eine Tat wird nicht legal, weil ich bestimmtes Werkzeug mitbringe.
 
Das mit der Lizenz lässt sich nicht so einfach sagen. Es gibt verschiedene Arten des Copyrights. Wenn der Autor etwas veröffentlicht, wie z.B. ein Flashgame, benötigt man keine lizenz zum nutzen (so ist es auch beim Fernsehn, ich habe ja auch keine Lizenz für jeden Film den ich seh). Trotzdem, ist etwas legal öffentlich zugänglich darf ich es auch privat kopieren (wie auch Film im Fernsehn aufnehmen, Musik im Radio aufnehmen etc.)
 
Das stimmt so auch nicht.
Für Fernsehen und Radio zahlst du GEZ Gebühren, diese Gebühren erlauben es dir/lizensieren dich, den Film im Fernsehen aufzunehmen oder ein Lied im Radio aufzunehmen. Wie das bei Privatsendern aussieht, da bin ich grade sogar überfragt. Vielleicht haben die auch andere Verwertungsverträge mit den Vetrieben, die das mit einschließen. Zumindest weiss ich, dass aufnehmen aus der Glotze nur erlaubt ist, wenn du GEZ zahlst. Ich glaube da spielen auch noch diese Verwertungsgebühren rein, die du Pauschal beim erwerb einer VHS Kassetten, einem Videorecorder, o.ä.. Ist allerdings auch nicht mehr so zeitgemäß, da wollte man vor einiger Zeit schonmal dran, aber wie immer im WieWaWunderland gabs nen Amoklauf oder sowas, und die Politiker mussten sich erstmal woanders profilieren.
Jedenfalls ist das im Internet nicht so, und auch nicht alles was du im Internet findest darfst du da einfach rauskopieren und benutzen wie du willst, auch nicht im Sinne einer Privatkopie. Fotos von Personen sind auch eine sehr grenzwertige Angelegenheit, auch wenn da eher Sachen wie Persönlichkeitsrecht einspielen. Flash-Games aka Browser-Games sind nunmal dafür konzipiert, dass man sie im Internet aufruft und spielt. Die Rechtslage vom Fernsehen ist da nicht 1:1 anwendbar.
Im Kino darf ich den Film ja auch nicht mitnehmen. Oder auf einem umsonst-Open-Air-Konzert darf ich auch keine Musikmitschnitte machen, auch nicht als Privatkopie für mich. Ob das der Security-Man merkt ist ne andere Frage, aber entscheidet ja auch nicht darüber obs legal ist, er setzt das Recht der Band nur durch.
Oder von öffentlich ausgestellten Kunstwerken, wie bspw eine Skulptur im Park, darfst du auch nicht ohne weiteres ein Foto von machen und es zuhause aufhängen ....obs wer kontrolliert ist eine andere Frage.

Für Flash-Browser-weiss-ich-was-Games denke ich, dass eine Pauschalaussage nicht möglich ist. Es kommt letzendlich auf den Rechteinhaber, bzw Autor an. Es ist natürlich nach gesunden Menschverstand davon auszugehen, dass der Autor, wenn er das Spiel kostenlos öffentlich zugänglich macht, nichts dagegen hat, dass das jemand auf seinen WIZ kopiert. Aber rechtlich bedeutet das nix, er kann ja zum Bsp das Intresse an Werbeeinahmen verfolgen, weswegen er dich gerne jeden Tag auf seiner Homepage hätte.
 
Gleich vorne weg: Copyright gibt es in Deutschland nicht! Deutschland kennt nur Urheber- und Verwertungsrechte. Das mag für uns hier praktisch nicht wirklich relevant sein, ist aber ein entscheidender Unterschied, auf den ich nur mal hinweisen wollte.

Zum eigentlichen Thema:
Natürlich darfst Du alles speichern was irgendwer öffentlich auf einem Webserver zur Verfügung stellt! Vorausgesetzt derjenige hat das Recht diese Dateien anzubieten. Bei dem neuen Madonna-Album auf leetwarez23.org ist wohl von einer rechtswidrigen Vorlage auszugehen, genauso wie bei den allermeisten ROM-Seiten. Ob mein Browser eine Datei herunterlädt und im RAM ablegt, oder auf der Festplatte, oder ob ich direkt zu wget greife, ist vollkommen irrelevant. Webserver sind auch nur spezielle Fileserver, ein ausschließlicher Nutzungszwang nur per Browser ist Quatsch! Was nicht erlaubt ist, ist die Weiterverbreitung der runtergeladenen Inhalte.
Du darfst auch alles aufnehmen, was im Fernsehen läuft, allerdings auch hier nur zum rein privaten Gebrauch. Schon das Anschauen mit Freunden liegt in einer rechtlichen Grauzone. Dieses Recht ist auch in keinster Weise an die GEZ gekoppelt, die muss eh jeder zahlen, der einen Fernseher hat.
Du darfst alles und jeden fotografieren. Du darfst nur nicht beliebige Aufnahmen veröffentlichen.

Deeplinks direkt auf swf-Dateien sind legal! Das direkte Einbinden von fremden Inhalten in die eigene Seite jedoch höchstwahrscheinlich nicht.
 
Klaus said:
Du darfst alles und jeden fotografieren.

Das stimmt definitiv nicht, dass weiss ich aus persönlicher Erfahrung. Niemand hat das Recht mich zu fotografieren, ohne dass ich einwillge :wink:
Und vor dem "Kunstwerk" vor dem Gebäude in dem ich arbeite steht zu den Zeiten des Haupttouristenansturms ein Mensch der jeden daran hindert das Dingen zu fotografieren...soviel dazu!
 
docno said:
Klaus said:
Du darfst alles und jeden fotografieren.

Das stimmt definitiv nicht, dass weiss ich aus persönlicher Erfahrung. Niemand hat das Recht mich zu fotografieren, ohne dass ich einwillge :wink:
Und vor dem "Kunstwerk" vor dem Gebäude in dem ich arbeite steht zu den Zeiten des Haupttouristenansturms ein Mensch der jeden daran hindert das Dingen zu fotografieren...soviel dazu!

Falsch, jeder darf Dich fotografieren, er darf die Fotos nur nicht veröffentlichen. Das gleiche gilt für das Kunstwerk vor Deiner Tür. Nur weil jemand da steht und Touris anpöbelt, hat er noch nicht das Recht dazu.
 
Als mich jemand fotografierte, durfte er mir hinterher einen ausgedehnten Urlaub in Amsterdam finanzieren. Schonmal was von Persönlichkeitsrecht gehört??
 
Back
Top