Emu&Co
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Hi,
http://www.golem.de/0702/50714.html
Nachdem ihr das durchgelesen habt, kopiert doch mal den Text unten in das Formular, ganze unten als Link zu sehen. Danke
Betreff: Anzeige wegen Volksverhetzung
Ich stelle hiermit Anzeige wegen Volksverhetzung, gegen die ARD Sendung Panorama und Ihre Autoren die am 22.02.2007 um 21:45 Uhr ausgestrahlt wurde.
Die Anzeige richtet sich ebenfalls gegen den dazu gehörenden Internetauftritt auf der Homepage der ARD.
(http://daserste.ndr.de/panorama/arch...40_.html).
Dord wird behauptet in Computerspielen würde Geordet und gefoltert und vergewaltigt.
Ebenso werden Computerspieler, ich zitiere "...Familienväter, Schüler, Nazis..."
in dem Beitrag auf die Ebene von Nazis gestellt.
In diesen Aussagen sehe ich den Straftatsbestand der Volksverhetzung(StGB §§130) ebenso sehe ich darin den Straftatsbestand
der Verleumdung(StGB §§187) erfüllt.
Folgende Tatbestände sehe ich als erfüllt an:
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet,
welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich,
in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist,
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Desweiteren wurden dort Inhalte, die nur für Personen ab 18 Jahren freigegeben sind jedem ohne Altersbeschränkung zugänglich gemacht.
Es wurden Szenen aus den Spielen Condemned(FSk 18 Jahre, und von der BPjM auf den Index gesetzt) und Doom 3 (FSK18),
sowie verfassungsfeindliche Symbole (SS Runen) Öffentlich gezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
EDIT: Link entfernt. Bitte keine Aufrufe zu Massenstrafanzeigen, ist nämlich auch nicht erlaubt
Eine Anzeige reicht, die Polizei ist dann gezwungen zu ermitteln.
http://www.golem.de/0702/50714.html
Nachdem ihr das durchgelesen habt, kopiert doch mal den Text unten in das Formular, ganze unten als Link zu sehen. Danke
Betreff: Anzeige wegen Volksverhetzung
Ich stelle hiermit Anzeige wegen Volksverhetzung, gegen die ARD Sendung Panorama und Ihre Autoren die am 22.02.2007 um 21:45 Uhr ausgestrahlt wurde.
Die Anzeige richtet sich ebenfalls gegen den dazu gehörenden Internetauftritt auf der Homepage der ARD.
(http://daserste.ndr.de/panorama/arch...40_.html).
Dord wird behauptet in Computerspielen würde Geordet und gefoltert und vergewaltigt.
Ebenso werden Computerspieler, ich zitiere "...Familienväter, Schüler, Nazis..."
in dem Beitrag auf die Ebene von Nazis gestellt.
In diesen Aussagen sehe ich den Straftatsbestand der Volksverhetzung(StGB §§130) ebenso sehe ich darin den Straftatsbestand
der Verleumdung(StGB §§187) erfüllt.
Folgende Tatbestände sehe ich als erfüllt an:
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet,
welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich,
in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist,
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Desweiteren wurden dort Inhalte, die nur für Personen ab 18 Jahren freigegeben sind jedem ohne Altersbeschränkung zugänglich gemacht.
Es wurden Szenen aus den Spielen Condemned(FSk 18 Jahre, und von der BPjM auf den Index gesetzt) und Doom 3 (FSK18),
sowie verfassungsfeindliche Symbole (SS Runen) Öffentlich gezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
EDIT: Link entfernt. Bitte keine Aufrufe zu Massenstrafanzeigen, ist nämlich auch nicht erlaubt
Eine Anzeige reicht, die Polizei ist dann gezwungen zu ermitteln.