Weiland said:das ist auch die vorwiegende meinung, wenn man zu diesem thema recheriert. zum beispiel steht auch in der wikipedia: "In der Praxis hat es sich daher bewährt, die Unterlassungserklärung in modifizierter Form abzugeben, z. B. das Vertragsstrafeversprechen nach dem "neuen Hamburger Brauch" zu formulieren."morq said:Das darf man auf keinen Fall machen, man muss immer eine Unterlassungserklärung abgeben. Damit verhindert man das Urheberrechtsverfahren.
Das ist richtig, aber die Unterlassungserklärung gibt es bei Screeny noch gar nicht, daher kann er sie auch noch nicht modifizieren.