Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 16)


SatanClaus

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»Doom« aus der Liste der jugend- gefährdenden Medien gestrichen

BPjM-Entscheidung Nr. 5847 vom 4.8.2011
bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 131 vom 31.8.2011
Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle hat in seiner Sitzung vom 4. August 2011 entschie- den, das im Mai 1994 indizierte Computerspiel „Doom“, einen der ersten in 3D-Grafik ge- stalteten Ego-Shooter, aus der Liste der jugendgefährdenden Medien zu streichen. Die Auf- rechterhaltung der Indizierung hätte der Zustimmung von 2/3 des Gremiums bedurft, diese Mehrheit kam jedoch nicht zustande.
Die Inhaberin der Nutzungsrechte hatte zuvor beantragt, das Spiel aus der Liste zu strei- chen, weil die darin enthaltenen Gewaltdarstellungen, die zur Indizierung geführt hatten, aufgrund der seither erfolgten Weiterentwicklung von Computerspielen aus heutiger Sicht nicht mehr als jugendgefährdend einzustufen seien.
Das Gremium hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass die technische Weiter- entwicklung im Bereich der Computerspiele durchaus Relevanz für die heutige Bewertung älterer Computerspiele hat, die Visualisierung jedoch nicht allein ausschlaggebend dafür ist, ob ein Spielinhalt als jugendgefährdend einzustufen ist oder nicht.
In der Sitzung vom 4. August wurde auch über das im Dezember 1994 indizierte Nachfolge- spiel „Doom II – Hell on Earth“ entschieden, welches ebenso aus der Liste gestrichen wurde. Lediglich die amerikanische Fassung von „Doom II – Hell on Earth“ wurde in der Liste belas- sen, da diese zwei zusätzliche Level mit Darstellungen aus dem indizierten und bundesweit beschlagnahmten Spiel „Wolfenstein 3D“ enthält.
[...]
Mit Schriftsatz vom 1.8.2011 nahm der Verfahrensbevollmächtigte ergänzend Stellung:
Aus heutiger Sicht handle es sich bei „Doom“ nicht um eine realistische Darstellung. Für
den heutigen Betrachter stelle sich das Spiel grafisch allenfalls auf unterem Comic-Niveau dar (flach, d.h. keine räumliche Tiefe; verpixelt; wenig detailliert; allenfalls rudimentäre Animationen). Dies verhindere eine Identifikation des Spielers mit der Spielfigur und un- terstreiche den fiktionalen Charakter des Spiels. Der Verfahrensbevollmächtigte verweist zum Vergleich mit Gewaltdarstellungen in heutigen Spielen auf „Gears of War 3“, welches vor kurzem als nicht jugendgefährdend eingestuft worden sei. Eine „Doom“-Version für den Game Boy Advance (GBA) habe bereits im Jahre 2001 seitens der USK die Altersempfehlung „ab 16 Jahren“ erhalten. Auch wenn „Doom“ dem Genre der Ego-Shooter zuzuordnen sei, be- deute dies nicht, dass das Spiel schon deshalb jugendgefährdend sei. So seien andere Shoo- ter mit einer Altersfreigabe versehen worden, auch wenn darin ebenfalls menschenähnliche Spielfiguren bekämpft und getötet würden.
Im Mittelpunkt des Einzelspieler-Modus’ von „Doom“ stünden Reaktionen und tak- tisches Geschick (Auswahl der zum jeweiligen Gegner und dem eigenen Spielstil passenden Waffen). Hinzu kämen diverse Rätsel- und Orientierungselemente (Labyrinth, Schalter, Schlüssel). Anders als viele aktuelle Shooter weise das Spiel versteckte Bonusräume auf,
was den Fokus stärker auf Suchen/Entdecken verlagere. Begrenzte Munition vor allem in höheren Schwierigkeitsgraden und zahlreiche Überraschungselemente (vor allem Fallen) unterstrichen die Notwendigkeit eines durchdachten Vorgehens. „Doom“ sei daher aus heutiger Sicht ein vergleichsweise schwieriges Spiel, in dem unbedachtes Vorstürmen und reines „Durchballern“ nicht zum Spielerfolg führten, sondern zu schnellem Ableben, das mit einem Neustart und dem Verlust aller gesammelten Waffen bestraft werde. Im Multip- layer-Modus verstärke sich die Notwendigkeit von geschicktem und vor allem taktischem Vorgehen noch einmal.
„Doom“ sei heute vor allem von historisch-wissenschaftlichem Interesse. Dies zeige sich schon daran, dass das Spiel heute als eines der zehn wichtigsten Computerspiele aller Zeiten gelte. Es diene damit der Kunst und Wissenschaft. Eine besondere Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche gehe von dem Spiel heute jedenfalls nicht mehr aus, insbesondere angesichts der viel aufwendiger inszenierten und frei erhältlichen (USK 16 und USK 18) Alter- nativen.

http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/redaktion/PDF-Anlagen/bpjm-aktuell-doom-listenstreichnung-aus-03-11,property=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf

Also dann: Happy Fragging, liebe Jugendliche!
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<t>Jippie, Doom 1 und 2, in dem Forum gibt es sicher User die sich darüber freuen das sie die Spiele auch offiziell Spielen dürfen.., aber mal ehrlich: wer sich seit 1995 kein Doom besorgt hat, legal oder illegal, dem ist das jetzt nach 16 Jahren auch wurst..</t>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r><QUOTE author="BPjM"><s>
BPjM said:
</s>„Doom“ sei heute vor allem von historisch-wissenschaftlichem Interesse. Dies zeige sich schon daran, dass das Spiel heute als eines der zehn wichtigsten Computerspiele aller Zeiten gelte. Es diene damit der Kunst und Wissenschaft. Eine besondere Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche gehe von dem Spiel heute jedenfalls nicht mehr aus, insbesondere angesichts der viel aufwendiger inszenierten und frei erhältlichen (USK 16 und USK 18) Alternativen.<e>
</e></QUOTE>
Mit der gleichen Begründung könnte man aber auch Castle Wolfenstein de-indizieren.<br/>
Gilt eigentlich die Indizierung für River Raid (Atari VCS 2600) noch?</r>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r><QUOTE author="Akabei"><s>
Akabei said:
</s>Mit der gleichen Begründung könnte man aber auch Castle Wolfenstein de-indizieren.<e>
</e></QUOTE>
Nene, da sind Hakenkreuze zu sehen. Einmal hingeschaut und schon bist du rechts!!!</r>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r>Na endlich <E>:)</E> <br/>
Ich hatte das damals 1995 für meinen SNES bekommen, war mein erster Egoshooter.<br/>
Ich wusste bis Anfang 2001 nicht das dass spiel überhaupt indiziert war <E>:lol:</E> <br/>
Hab das immer mit meinen kleineren Brüdern gespielt.Und das hat uns scheinbar auch nie geschadet <E>:confused:??</E> <br/>
<br/>
mfg</r>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r><QUOTE><s>
</s>Gilt eigentlich die Indizierung für River Raid (Atari VCS 2600) noch?<e>
</e></QUOTE>
Nein, ich glaube das wurde für irgendeine Spielesammlung inzwischen "ohne Altersbeschränkung" eingestuft. <E>:D</E></r>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r><QUOTE author="Ziz"><s>
Ziz said:
</s><QUOTE author="Akabei"><s>
Akabei said:
</s>Mit der gleichen Begründung könnte man aber auch Castle Wolfenstein de-indizieren.<e>
</e></QUOTE>
Nene, da sind Hakenkreuze zu sehen. Einmal hingeschaut und schon bist du rechts!!!<e>
</e></QUOTE>
Außerdem ist der Hitler-Cyborg-Endgegner so Respekt einflößend, dass man unversehens in Uniform und mit Hitlergruß vor dem Monitor steht, ohne zu wissen wie es genau dazu gekommen ist. Naja, deutsche Gene halt... Wie gut, dass uns die BPjM uns davor bewahrt!<br/>
<br/>
Was mich bei Doom wundert: Ich hatte mir damals (Anfang 2000) die GameBoy-Advance-Version gekauft - frei erhältlich im Saturn. Muss jede neue Portierung auf ein anderes System auch erst immer wieder neu indiziert werden? Die GBA-Version kommt natürlich grafisch nicht ganz an die PC-Version ran, aber im Grunde ist es ja das selbe Spiel.</r>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r><QUOTE author="Ziz"><s>
Ziz said:
</s>Nene, da sind Hakenkreuze zu sehen. Einmal hingeschaut und schon bist du rechts!!!<e>
</e></QUOTE>
In der Begründung der BPjM steht ja auch was von Kunst und das "Die Blechtrommel" indiziert ist, wäre mir neu und da sind jede Menge Hakenkreuze zu sehen. Ist schon ein komischer Verein, diese BPjM.
<QUOTE author="felix330"><s>
felix330 said:
</s>Nein, ich glaube das wurde für irgendeine Spielesammlung inzwischen "ohne Altersbeschränkung" eingestuft.<e>
</e></QUOTE>
Ja stimmt. Activision Anthology für die PS2. Das liegt hier nur drei Meter von mir entfernt. <E>:dash:</E> <br/>
Ich müsste mal wieder Enduro spielen <E>:)</E></r>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r><QUOTE author="Akabei"><s>
Akabei said:
</s>
Gilt eigentlich die Indizierung für River Raid (Atari VCS 2600) noch?<e>
</e></QUOTE>

Die Spiele fallen erst nach 25 Jahren aus dem Index bzw. müssen eine erneute Prüfung durchlaufen und bei den Dingern traut sich wohl kein klar denkender Mensch, die Indizierung zu verlängern. Vor allem jetzt nach der Doom-Entscheidung. Das wäre bei River Raid 2008 gewesen. Das Spiel wurde aber schon 2002 auf Antrag von Activision zwecks Integration in eine Spielesammlung erneut geprüft und "befreit".<br/>
<br/>
(Interessant an der Doom-Entscheidung ist übrigens auch, dass ja hier der Publisher tätig wurde. Sprich: Wir werden in absehbarer Zukunft irgendwie eine Doom-Sammlung kaufen können)<br/>

<QUOTE><s>
</s>
In der Begründung der BPjM steht ja auch was von Kunst und das "Die Blechtrommel" indiziert ist, wäre mir neu und da sind jede Menge Hakenkreuze zu sehen. Ist schon ein komischer Verein, diese BPjM.<e>
</e></QUOTE>

Das Problem: Du darfst Hakenkreuze für künstlerische Zwecke durchaus zeigen. Bei Filmen, Theaterstücken & Co spricht auch keiner den Werken einen Kunstcharakter ab, aber unsere Großexperten in den staatlichen Verwaltungen haben bei Computerspielen da einige Probleme. Es gab schon genügend Beschlagnahmungen wegen vergessener Hakenkreuze in Spielen und es wurden sogar schon Spielezeitschriften vom Kiosk wegbeschlagnahmt, weil auf der Demo-CD eine US-Demo drauf war.</r>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r><QUOTE author="Satan Claus"><s>
Satan Claus said:
</s>Das Problem: Du darfst Hakenkreuze für künstlerische Zwecke durchaus zeigen. Bei Filmen, Theaterstücken & Co spricht auch keiner den Werken einen Kunstcharakter ab, aber unsere Großexperten in den staatlichen Verwaltungen haben bei Computerspielen da einige Probleme.<e>
</e></QUOTE>
Gab es etwas Ähnliches wie das hier: <URL url="http://www.computerandvideogames.com/300681/games-officially-declared-art-in-us/?cid=OTC-RSS&attr=CVG-News-RSS"><LINK_TEXT text="http://www.computerandvideogames.com/30 ... G-News-RSS">http://www.computerandvideogames.com/300681/games-officially-declared-art-in-us/?cid=OTC-RSS&attr=CVG-News-RSS</LINK_TEXT></URL> nicht vor einiger Zeit auch in Deutschland?<br/>
Edit:<br/>
Habe gerade was dazu gefunden: <URL url="http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/0,1518,572152,00.html"><LINK_TEXT text="http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeu ... 52,00.html">http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/0,1518,572152,00.html</LINK_TEXT></URL></r>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r><QUOTE author="Akabei"><s>
Akabei said:
</s><QUOTE author="Satan Claus"><s>
Satan Claus said:
</s>Das Problem: Du darfst Hakenkreuze für künstlerische Zwecke durchaus zeigen. Bei Filmen, Theaterstücken & Co spricht auch keiner den Werken einen Kunstcharakter ab, aber unsere Großexperten in den staatlichen Verwaltungen haben bei Computerspielen da einige Probleme.<e>
</e></QUOTE>
Gab es etwas Ähnliches wie das hier: <URL url="http://www.computerandvideogames.com/300681/games-officially-declared-art-in-us/?cid=OTC-RSS&attr=CVG-News-RSS"><LINK_TEXT text="http://www.computerandvideogames.com/30 ... G-News-RSS">http://www.computerandvideogames.com/300681/games-officially-declared-art-in-us/?cid=OTC-RSS&attr=CVG-News-RSS</LINK_TEXT></URL> nicht vor einiger Zeit auch in Deutschland?<br/>
Edit:<br/>
Habe gerade was dazu gefunden: <URL url="http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/0,1518,572152,00.html"><LINK_TEXT text="http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeu ... 52,00.html">http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/0,1518,572152,00.html</LINK_TEXT></URL><e>
</e></QUOTE>

Siehe dazu diesen Artikel von der Prüfstelle höchstpersönlich:<br/>
<URL url="http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/redaktion/PDF-Anlagen/bpjm-aktuell-hakenkreuze-film-fernsehen-computerspielen-aus-03-10,property=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf"><LINK_TEXT text="http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/re ... b=true.pdf">http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/redaktion/PDF-Anlagen/bpjm-aktuell-hakenkreuze-film-fernsehen-computerspielen-aus-03-10,property=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf</LINK_TEXT></URL><br/>

<QUOTE><s>
</s>Insoweit scheint eine konsistente Anwendung der teleologischen Tatbestandsreduktion des § 86a StGB nur dann möglich, wenn man die insbesondere vom BGH aufgestellten ein- schränkenden Schutzzweckerwägungen im Grundsatz auch für alle Unterhaltungsmedien einschließlich der Computerspiele gelten lässt. Überträgt man dabei die vom BGH genann- ten Kriterien einerseits der zum Ausdruck kommenden „Gegnerschaft” gegen eine kenn- zeichenbezogene Organisation und andererseits der „einmaligen, kurzen Verwendung”, so dürfte ein Tatbestandsausschluss bei Kennzeichenverwendung in den Medieninhalten vor allem dann in Betracht kommen,<br/>
wenn der Filmprotagonist oder die Spielfigur gegen entsprechende Kennzeichenträger als Gegner „ankämpfen” muss oder Kennzeichenverwendungen kritisch hinterfragt und dadurch gleichsam eine negative Akzentuierung der kennzeichenbezogenen Orga- nisationen und Verwender als „Bad Guys” des Film- bzw. Spielgeschehens erfolgt; diese Auslegung würde auch den in der Praxis geduldeten Kennzeichenverwendungen in Spielfilmen wie der „Indiana Jones”-Reihe oder jüngst „Inglourious Basterds” Rechnung tragen;<br/>
wenn die Kennzeichen in den Unterhaltungsmedien nicht massenhaft, sondern ledig- lich vereinzelt, sporadisch und im Hintergrund verwendet werden, sodass sie lediglich als dramaturgisch-stilistisches Beiwerk zur authentischen Erläuterung der Film- oder Spielhandlung erscheinen.<e>
</e></QUOTE>

Abgesehen vom Juristendeutsch: Wer Lust hat, darf ruhig Hakenkreuze verwenden. Ich kann die Publisher aber auch verstehen, wenn sie die einfach schnell rauspatchen. Schon alleine, damit keine aufregenden Artikel in der BILD mit der Schlagzeile "Nazisymbole in Killerspiel!!!!" erscheinen.</r>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r>Das ich das noch erleben darf... *schnüff* <E>:-D</E> <br/>
Hab die News gestern gelesen, für deutsche Verhältnisse ist das fast schon sensationell. Hab Doom 1 glaube nie gezockt aber Doom 2 dafür um so mehr. Später gabs noch Ultimate Doom oder wie das ding für Windows hiess, mit unzähligen Leveln und Mods. <E>:)</E><br/>
Doom 2 hat Nazi-Symbole aber glaube nur in 2 Geheimleveln die wie Wolfenstein designt sind (am Ende baumelt Commande Keen am galgen <E>:D</E> ), keine Ahnung ob diese Level in der "deutschen Version" komplett fehlen , wusste nicht mal das es je ne deutsche Version von Doom 2 gab.<br/>
<br/>
Trotzdem, gute Neuigkeiten. Endlich darf mans offiziell spielen. Der Antrag zur Neuprüfung kam glaube vom Publisher, bin mal gespannt was er damit vor hat.</r>
 
Wird für Wolfenstein 3D so langsam auch mal Zeit!
Ich kenne durchaus schlimmeres das nicht illegal ist:)
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r><QUOTE author="Satan Claus"><s>
Satan Claus said:
</s>Ich kann die Publisher aber auch verstehen, wenn sie die einfach schnell rauspatchen. Schon alleine, damit keine aufregenden Artikel in der BILD mit der Schlagzeile "Nazisymbole in Killerspiel!!!!" erscheinen.<e>
</e></QUOTE>
Na, da würde ich aber mal glatt das Gegenteil behaupten. Jede Schlagzeile in der Bild oder Erwähnung im Fernsehen bringt bestimmt 100 000 verkaufte Einheiten mehr (siehe GTA).<br/>
Das Urteil vom OLG Frankfurt zu Wolfenstein ist echt lustig. Da hatte Ziz ja recht, einmal ein Hakenkreuz gesehen, schon ist man ein Nazi. <E>:crazy:</E> <br/>
Nochmal zurück zur Blechtrommel: Der Film ist zwar alles andere als nazifreundlich, aber weder tauchen die Symbole nur sporadisch auf, noch läuft Oskar die ganze Zeit mit einer Pumpgun rum und knallt Nazis ab. "Mein Führer - Die wirklich wahrste Wahrheit über Adolf Hitler" und selbst "Der Untergang" waren übrigens auch keine Dokumentationen. <br/>
Sollte also ein Publisher auf die Idee kommen, die Indizierung von Wolfenstein überprüfen zu lassen, wäre ich auf das Ergebnis mal gespannt.</r>
 
Re: Doom und Doom 2 sind nicht mehr indiziert (sondern USK 1

<r><QUOTE author="Akabei"><s>
Akabei said:
</s><QUOTE author="Satan Claus"><s>
Satan Claus said:
</s>Ich kann die Publisher aber auch verstehen, wenn sie die einfach schnell rauspatchen. Schon alleine, damit keine aufregenden Artikel in der BILD mit der Schlagzeile "Nazisymbole in Killerspiel!!!!" erscheinen.<e>
</e></QUOTE>
Na, da würde ich aber mal glatt das Gegenteil behaupten. Jede Schlagzeile in der Bild oder Erwähnung im Fernsehen bringt bestimmt 100 000 verkaufte Einheiten mehr (siehe GTA).<br/>
Das Urteil vom OLG Frankfurt zu Wolfenstein ist echt lustig. Da hatte Ziz ja recht, einmal ein Hakenkreuz gesehen, schon ist man ein Nazi. <E>:crazy:</E> <br/>
Nochmal zurück zur Blechtrommel: Der Film ist zwar alles andere als nazifreundlich, aber weder tauchen die Symbole nur sporadisch auf, noch läuft Oskar die ganze Zeit mit einer Pumpgun rum und knallt Nazis ab. "Mein Führer - Die wirklich wahrste Wahrheit über Adolf Hitler" und selbst "Der Untergang" waren übrigens auch keine Dokumentationen. <br/>
Sollte also ein Publisher auf die Idee kommen, die Indizierung von Wolfenstein überprüfen zu lassen, wäre ich auf das Ergebnis mal gespannt.<e>
</e></QUOTE>

Bei der Blechtrommel kann man aber wirklich nicht behaupten, dass es sich um eine Verherrlichung des Nationalsozialismus handelt. Bei Wolfenstein 3D ist das Ganze - naja - schon etwas anders. Wenn du dir mal in "Masters of Doom" die Entstehungsgeschichte des Spiels angeschaut hast, dann merkst du ganz schnell, dass id software keinerlei Ahnung vom Nationalsozialismus hatte und einfach irgendwas zusammengebastelt hat. Schon alleine das Horst-Wessel-Lied als Titelmelodie spricht da Bände. Diese ganze Nazithematik ist doch eher kindisch.<br/>
<br/>
Und einfach, weil es so schön ist: Spiegel TV berichtete 1991 über die Arbeit der BPjS. Bei den Leuten und deren Arbeitsweise dort packt man sich echt an den Kopf:<br/>
<URL url="http://www.youtube.com/watch?v=nEu9byxRgFo">http://www.youtube.com/watch?v=nEu9byxRgFo</URL></r>
 
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