SatanClaus
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»Doom« aus der Liste der jugend- gefährdenden Medien gestrichen
BPjM-Entscheidung Nr. 5847 vom 4.8.2011
bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 131 vom 31.8.2011
Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle hat in seiner Sitzung vom 4. August 2011 entschie- den, das im Mai 1994 indizierte Computerspiel „Doom“, einen der ersten in 3D-Grafik ge- stalteten Ego-Shooter, aus der Liste der jugendgefährdenden Medien zu streichen. Die Auf- rechterhaltung der Indizierung hätte der Zustimmung von 2/3 des Gremiums bedurft, diese Mehrheit kam jedoch nicht zustande.
Die Inhaberin der Nutzungsrechte hatte zuvor beantragt, das Spiel aus der Liste zu strei- chen, weil die darin enthaltenen Gewaltdarstellungen, die zur Indizierung geführt hatten, aufgrund der seither erfolgten Weiterentwicklung von Computerspielen aus heutiger Sicht nicht mehr als jugendgefährdend einzustufen seien.
Das Gremium hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass die technische Weiter- entwicklung im Bereich der Computerspiele durchaus Relevanz für die heutige Bewertung älterer Computerspiele hat, die Visualisierung jedoch nicht allein ausschlaggebend dafür ist, ob ein Spielinhalt als jugendgefährdend einzustufen ist oder nicht.
In der Sitzung vom 4. August wurde auch über das im Dezember 1994 indizierte Nachfolge- spiel „Doom II – Hell on Earth“ entschieden, welches ebenso aus der Liste gestrichen wurde. Lediglich die amerikanische Fassung von „Doom II – Hell on Earth“ wurde in der Liste belas- sen, da diese zwei zusätzliche Level mit Darstellungen aus dem indizierten und bundesweit beschlagnahmten Spiel „Wolfenstein 3D“ enthält.
[...]
Mit Schriftsatz vom 1.8.2011 nahm der Verfahrensbevollmächtigte ergänzend Stellung:
Aus heutiger Sicht handle es sich bei „Doom“ nicht um eine realistische Darstellung. Für
den heutigen Betrachter stelle sich das Spiel grafisch allenfalls auf unterem Comic-Niveau dar (flach, d.h. keine räumliche Tiefe; verpixelt; wenig detailliert; allenfalls rudimentäre Animationen). Dies verhindere eine Identifikation des Spielers mit der Spielfigur und un- terstreiche den fiktionalen Charakter des Spiels. Der Verfahrensbevollmächtigte verweist zum Vergleich mit Gewaltdarstellungen in heutigen Spielen auf „Gears of War 3“, welches vor kurzem als nicht jugendgefährdend eingestuft worden sei. Eine „Doom“-Version für den Game Boy Advance (GBA) habe bereits im Jahre 2001 seitens der USK die Altersempfehlung „ab 16 Jahren“ erhalten. Auch wenn „Doom“ dem Genre der Ego-Shooter zuzuordnen sei, be- deute dies nicht, dass das Spiel schon deshalb jugendgefährdend sei. So seien andere Shoo- ter mit einer Altersfreigabe versehen worden, auch wenn darin ebenfalls menschenähnliche Spielfiguren bekämpft und getötet würden.
Im Mittelpunkt des Einzelspieler-Modus’ von „Doom“ stünden Reaktionen und tak- tisches Geschick (Auswahl der zum jeweiligen Gegner und dem eigenen Spielstil passenden Waffen). Hinzu kämen diverse Rätsel- und Orientierungselemente (Labyrinth, Schalter, Schlüssel). Anders als viele aktuelle Shooter weise das Spiel versteckte Bonusräume auf,
was den Fokus stärker auf Suchen/Entdecken verlagere. Begrenzte Munition vor allem in höheren Schwierigkeitsgraden und zahlreiche Überraschungselemente (vor allem Fallen) unterstrichen die Notwendigkeit eines durchdachten Vorgehens. „Doom“ sei daher aus heutiger Sicht ein vergleichsweise schwieriges Spiel, in dem unbedachtes Vorstürmen und reines „Durchballern“ nicht zum Spielerfolg führten, sondern zu schnellem Ableben, das mit einem Neustart und dem Verlust aller gesammelten Waffen bestraft werde. Im Multip- layer-Modus verstärke sich die Notwendigkeit von geschicktem und vor allem taktischem Vorgehen noch einmal.
„Doom“ sei heute vor allem von historisch-wissenschaftlichem Interesse. Dies zeige sich schon daran, dass das Spiel heute als eines der zehn wichtigsten Computerspiele aller Zeiten gelte. Es diene damit der Kunst und Wissenschaft. Eine besondere Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche gehe von dem Spiel heute jedenfalls nicht mehr aus, insbesondere angesichts der viel aufwendiger inszenierten und frei erhältlichen (USK 16 und USK 18) Alter- nativen.
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/redaktion/PDF-Anlagen/bpjm-aktuell-doom-listenstreichnung-aus-03-11,property=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf
Also dann: Happy Fragging, liebe Jugendliche!