Spiele zu Stummfilmen aus den 1920ern - Urheberrecht?


xyta

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Hallo, ich frage mich gerade, ob es erlaubt ist, Stummfilmklassiker der Weimarer Republik als Grundlage für eigene Spiele zu nehmen. z.B. die bekanntesten Filme sind ja

1) Metropolis

metropolis2dl9.jpg


oder 2) Nosferatu

Nosferatu-Shadow.jpg

http://www.i-ref.de/wp-content/uploads/2011/01/Nosferatu-Shadow.jpg

nosferatu1.jpg

http://4.bp.blogspot.com/-t3zYsrhfW44/Tge8rKZyS-I/AAAAAAAAMmc/G3v8EBnes90/s1600/nosferatu1.jpg

Wäre es z.B. erlaubt, Nosferatu als Endgegner in einem Jump n Run zu verwenden, oder den Metropolis-Dom als Hintergrund?

Oder ein Mariokart-Verschnitt mit Nosferatu und Hel als Fahrer? :confused:: :-D

Theoretisch ist das Urheberrecht ja abgelaufen, wenn ich das richtig sehe.
 
Wenn es wirklich Klassiker sind, sind diese sowieso gemein-frei...
 
xyta said:
Theoretisch ist das Urheberrecht ja abgelaufen, wenn ich das richtig sehe.

1) Wenn das Urheberrecht wirklich abgelaufen ist, dann kannst du das ohne Probleme nutzen. Bei Sachen aus den 20ern würde ich allerdings nicht automatisch drauf tippen. Metropolis erschien 1927 und Fritz Lang starb erst 1976. So absurd es erscheint, das Teil ist noch bis mindestens 2046 geschützt.
2) Du solltest recherchieren, wer überhaupt das Urheberrecht an solchen Charakteren besitzt. Ist es der Regisseur? Der Produzent? Der Drehbuchschreier?
3) Eine weitere Frage ist natürlich, ob die Filmemacher überhaupt die Rechte an den Charakteren besitzen. Nosferatu ist beispielsweise eine uralte, natürlich gemeinfreie historische Sage, die einfach nur verfilmt wurde. Dadurch erwirbt man natürlich keine Rechte. Du kannst auch Goethes Werther in deinem Mario Kart-Klon verwenden, selbst wenn es neuere Filme dazu gibt.
-> Zu dieser Situation siehe auch die gerne als Disney-Law bezeichneten Urheberrechtsverlängerungen, die genau verhindern sollen, dass Micky Maus & Co gemeinfrei werden und jeder sie nutzen darf.
4) Es gibt auch ein Recht auf Satire, in den USA sogar auf Fair Use. Ein Endgegner könnte - je nach Spiel - durchaus als Satire durchgehen. Ansonsten ist häufig eine kleinere Abwandlung und keine direkte Namensänderung zielführend: Micky Maus mag geschützt sein, aber Mäuse an sich eben nicht.
 
Urheberrecht sollte verfallen, sobald der Urheber tot ist, kann echt nich sein dass sogar noch Elvis Songs allesammt geschützt sind, bei den Beatles ist die hälfte ja auch schon übern Jordan, wie lang muss man noch warten, biss der Kram gemeinfrei wird? X-(

Ich hätte jedenfalls gerne nen zünftiges Prügelspiel mit Bud Spencer und Terrence Hill, so Double Dragon mässig aber mit den Beiden als Spielercharas sammt ihrer kultigen Moves und natürlich allen Sounds und Musiken der Filme, das währe ein Spass. Gab meines Wissens nach noch kein solches Game. :-D
 
Fusion_Power said:
Urheberrecht sollte verfallen, sobald der Urheber tot ist, kann echt nich sein dass sogar noch Elvis Songs allesammt geschützt sind, bei den Beatles ist die hälfte ja auch schon übern Jordan, wie lang muss man noch warten, biss der Kram gemeinfrei wird? X-(

Das sehe ich auch so. Ich könnte ja eine kurze Übergangszeit noch gerade verstehen, damit arme Witwen und die hungernden Kinder nicht sofort in bitterste Armut gestoßen werden. Hier würden aber 5 oder maximal 10 Jahre reichen. Alles andere ist zu viel - vor allem da das Urheberrecht ja geschaffen wurde, um dem Künstler ein Auskommen mit seiner Kunst zu ermöglichen, damit er neue Kunstwerke schaffen kann. Tote können das nicht.
 
Satan Claus said:
Fusion_Power said:
Urheberrecht sollte verfallen, sobald der Urheber tot ist, kann echt nich sein dass sogar noch Elvis Songs allesammt geschützt sind, bei den Beatles ist die hälfte ja auch schon übern Jordan, wie lang muss man noch warten, biss der Kram gemeinfrei wird? X-(

Das sehe ich auch so. Ich könnte ja eine kurze Übergangszeit noch gerade verstehen, damit arme Witwen und die hungernden Kinder nicht sofort in bitterste Armut gestoßen werden. Hier würden aber 5 oder maximal 10 Jahre reichen. Alles andere ist zu viel - vor allem da das Urheberrecht ja geschaffen wurde, um dem Künstler ein Auskommen mit seiner Kunst zu ermöglichen, damit er neue Kunstwerke schaffen kann. Tote können das nicht.

Der Ansatz der jetzigen Gesetzgebung ist ja, dass die Plattenfirma möglichst große Stars fördern soll, die auch 70 Jahre nach dessen Tod noch Musik verkaufen können. Dass das nicht mehr heutigen Maßstäben genügt und sogar noch zu Lebzeiten entsprechende Künstler (z.B. die Phudys) in der Versenkung verschwinden, ist mal was andres.
 
Wie gesagt ist Metropolis noch geschützt. Bei Nosferatu bin ich mir nicht sicher, da Murnau (Tod 1931) schon seit über 70 Jahren tot ist. Allerdings muss man vorsichtig sein, da das ganze jetzt nur für die Originalversion gilt. Änderungen am Werk (Restauration, neue Musikuntermalung, Einfärbung) stellen eine neue Wertschöpfung dar und unterliegen abermals dem Urheberrecht. Die Versionen der Murnau Stiftung z.B. sind bis 2071 (Metropolis) bzw. 2076 (Nosferatu) geschützt.

@Satan Claus: Nosferatu ist übrigens mitnichten die Verfilmung einer alten Sage, sondern selber eine Urheberrechtsverletzung von Bram Stokers Drakula, die einen dicken Gerichtskrieg heraufbeschworen hat. Alle Versionen des Films hätten eigentlich vernichtet werden müssen.
 
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