Rechnung bei verkauftem Artikel


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Anonymous

Guest
Hallo

wenn man z.b. elektronik verkauft welches noch garantie hat und man die Rechnung als beleg mitgiebt, was muss-kann-darf auf der rechnung stehen?
Auch wichtig zu wissen- muss es das original oder eine Kopie sein?
kann man dort etwa persöhnliche daten wie Kundennummer und adressen(telefon,email.....) wegretuschieren oder wegstreichen?
 
Kannst Du alles machen. ;) Die Frage wäre doch erstmal, was will der Käufer hinterher mit der Rechnung anfangen?

Da wäre zuerst die Frage zu klären für wen die Gewährleistung gilt. Sprich, besteht die Gewährleistungspflicht nur zwischen dem Verkäufer und dem Erst-Käufer, oder wird die Gewährleistung bei Weiterverkauf rechtswirksam an den Zweit-Käufer übertragen.

Darüber stülpt sich dann die Kulanz des Verkäufers, wenn er trotzdem dem Zweit-Käufer die Gewährleistung einräumen würde, dann macht die Rechnung wieder Sinn.

Sollte beides mit Nein zu beantworten sein, dann bleibt Dir nur anzubieten etwaige Gewährleistungs- oder Garantiefälle über Dich abzuwickeln. Dann hast Du aber die Arbeit damit.
 
Also da ich selber Marktleiter im Einzelhandel war:

In der Regel ist es den Läden wurscht WER den Artikel mit dem Garantieschein bringt, es kann ja auch ein Geschenk gewesen sein. Als Beleg dass es korrekt gekauft wurde sollte daher ja eben die Rechnung vorhanden sein. Ist es nicht im Namen des Kunden der da steht stört es sehr selten, da es in der Regel so gehandhabt wird dass die Garantie an sich ja an das Gerät gebunden ist, und nicht an den der es bringt... :)

Handelt es sich um eine echte Rechnung mit Daten sollten die persönlichen Daten NICHT unkenntlich gemacht werden, denn dann wäre die Rechnung eventuell manipuliert. Der Kauf an sich muss verfolgbar bleiben. Willst du deine Daten nicht weitergeben kannst/musst du es ohne die Rechnung verkaufen, und dann auch angeben dass keine Garantie nachweisbar ist weil keine Rechnung existiert. Eine Kopie darfst du rausgeben, wenn du sagst du willst das Original für deine Unterlagen behalten. Unter Privatverkäufen kommt es dem Käufer aber eventuell komisch vor wenn er das Original nicht bekommt.
 
danke für eure tipps.
Schade das solche dokumente nicht namenlos übergeben werden können, ähnlich wie ein Kassenbon.
werde besser drauf achten und demnächst wohl keine namentlichen rechnungen weitergeben.
das thema soll damit nicht gegessen sein, darf also noch jeder was zu sagen:)
 
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