knotenpunkt said:
Wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe, dann müsste ich wohl ED deswegen kontaktieren und der müsste sich mit GPH in Verbindung setzen und das regeln.
Richtig. Der wird sich auch damit auskennen, also kontaktiere ihn ruhig.
knotenpunkt said:
Allerdings ist jetzt die Frage, ob das Display als Nicht-Verschleißteil gilt.
Das Gewährleistungsrecht kennt meines Wissens nach keine "Verschleißteile". Entscheidend ist allein, ob ein Mangel von vornherein vorhanden oder bereits angelegt war.
Meine persönliche Einschätzung wäre (wie gesagt, ich bin kein Jurist), dass ein auf diese Art kaputt gehender Bildschirm keine übliche Abnutzungserscheinung ist, von daher kann man -- da das Problem bereits das zweite Mal auftritt -- wohl davon ausgehen, dass es sich hierbei um einen Mangel handelt, der von vornherein angelegt war.
knotenpunkt said:
Naja, wie auch immer, ich habe mich einfach mal wieder selbst an's AS-Center gewandt und die haben mir nun geschrieben, dass eine Reperatur, sofern es sich nur um das Display handelt und keine weiteren Teile ersetzt werden müssen, 40 Euro plus 19% Mehrwertsteuer kostet. Werde das dann wohl in Anspruch nehmen und hoffen, dass diesmal das Display etwas länger hält, als nur ein halbes Jahr...
Ja, so etwas machen viele Unternehmen leider gerne. Sie sind im Endeffekt ja eh diejenigen, die eine Reparatur durchführen oder Ersatzteile/Geräte liefern müssen. Sofern der defekte Bildschirm nicht dein Verschulden war und mangelhaft ist brauchst du dir das nicht gefallen zu lassen!
Laut Gewährleistungsrecht bist sogar du als Kunde bei Verbrauchsgütern (meint im Rechtsjargon Objekte, die keine Immobilien sind) derjenige, der aussuchen darf auf welche Weise die Nacherfüllung stattfindet (es sei denn, dies ist mit einem für den Verkäufer nicht zumutbaren Aufwand verbunden). Du kannst also wenn du es mit einem miesen Unternehmen (in Deutschland, ob auch EU-weit weiß ich nicht) zu tun hast bei einem mangelhaften Gerät auch einfach verlangen, dass du ein neues Gerät zugesendet bekommst und das alte zurückschickst. Nach mehreren (also zwei) erfolglosen Reparaturversuchen kannst du auch den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten, bei Verschulden des Verkäufers sogar unter Umständen mit Anspruch auf Schadensersatz (trifft beim Wiz wohl nicht zu, aber nun gut
). All dies natürlich nur unter der Voraussetzung, dass das Gerät tatsächlich mangelhaft ist, und ich kann auch an dieser Stelle nur noch mal betonen, dass ich kein Jurist bin. Weiterhin enthält dieser Text auch nicht die Gesamtheit der mir bekannten Informationen zum Gewährleistungsrecht, das wäre... nunja, übertrieben.
Aber zum Glück ist Ed da ja anders und bietet vorbildlichen Service, wenn du dich einfach direkt an ihn wendest bin ich mir ziemlich sicher, dass das Problem für dich zufriedenstellend gelöst werden wird.
Halte uns auf dem Laufenden!