Wiz - Garantie?


crosspoint

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Sorry, dass ich dafür extra ein neues Thema aufmache. Aber ich frage mich gerade wie lange die Garantie geht...

Mein Wiz ist gerade gestorben. Beim Booten erscheint nur so ein matschiges Beige und das war's. Ich hatte ihn schoneinmal zwecks Reperatur des Displays einschicken müssen. Als er heile und repariert wieder bei mir ankam lag ein Schreiben von Kim von GPH bei, in dem es heißt:

"If your screen or any other parts have any problem, feel free to contact me. You can have a free service within 1 year from the date you bought."

Heißt das jetzt, dass ich nur ein Jahr Garantie habe? Ich dachte immer, es wären zwei... Das wäre dann sehr schlecht, da ich den Wiz vor über einem Jahr gekauft habe... :(
 
Ich dachte immer es gäbe in Deutschland eine Gewährleistungspflicht von 24 Monaten. Oder hast du den WIZ nicht bei ED gekauft?
 
Nupfi said:
:confused:: Shit! Wünsch dir alles Gute...

Danke! :)
torro said:
Ich dachte immer es gäbe in Deutschland eine Gewährleistungspflicht von 24 Monaten. Oder hast du den WIZ nicht bei ED gekauft?

Doch doch. Daher wundere ich mich ja über den "free service within 1 year"... Aber Gewährleistung und Garantie sind auch wiederum zwei unterschiedliche Dinge, keine Ahnung. Werd wohl einfach mal an's AS-Center schreiben und mal sehen, was die mir sagen.

Scheint wohl wieder das Display zu sein. Habe gerade mal den Wiz am Rechner angeschlossen und gebootet und dann nach kurzer Zeit einfach B gedrückt und - schwups - es öffnete sich in Ubuntu ein Fenster für die SD-Karte. Das OS scheint also normal zu laufen, man sieht es nur nicht.

Na super! So schön der OLED auch sein mag, aber jetzt sind mir schon zwei Bildschirme nach jeweils ca. einem halben Jahr Einsatz abgeraucht. Da bin ich froh, dass sich GPH doch lieber wieder für einen LCD beim Caanoo entschieden hat.
 
Wär vielleicht gar nicht so verkehrt, wenn sie dir den WIZ gegen ne kleine Gebühr upgraden würden... Austausch gegen Caanoo. :D
Aber frag da auf alle Fälle noch mal nach. Wenn sie kulant sind, gibts bestimmt ne Lösung!
 
Ist es nicht so, dass Gewährleistung freiwillig ist, und bei jedem Unternehmen unterschiedlich? Garantie gilt soweit ich weiß nur bei Teilen die keine Verschleißteile sind, und vorzeitig ihren Geist aufgegeben haben. Ob das Display ein Garantiefall ist weiß ich nicht.

Was mir noch dazu einfällt. Apple und Dell, verlangen für so einen Service ja extra Bucks. Kann also durchaus sein, dass du bei GPH das nur ein Jahr umsonst bekommen wirst. Schreib ihm einfach mal ne Mail und dann wirst du es ja sehen ;)
 
JohnDavidson said:
Ist es nicht so, dass Gewährleistung freiwillig ist, und bei jedem Unternehmen unterschiedlich? Garantie gilt soweit ich weiß nur bei Teilen die keine Verschleißteile sind, und vorzeitig ihren Geist aufgegeben haben. Ob das Display ein Garantiefall ist weiß ich nicht.
Fast, die Begriffe gehören andersherum. Gewährleistung ist die gesetzliche Regelung, Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Verkäufers.

Die Garantie ist immer eine zusätzliche Regelung zur Gewährleistung, eine Garantie kann eine Gewährleistung nicht einschränken.

Die Gewährleistungsfrist (wenn das so heißt, ich bin kein Jurist) beträgt 24 Monate (kann bei Gebrauchtwaren glaube ich reduziert werden, bzw. bei Privatverkauf ausgeschlossen). Geht das Gekaufte innerhalb der ersten 6 Monate kaputt, so wird davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand. Der Verkäufer muss also reparieren (oder ein mangelfreie Sache liefern) oder beweisen, dass DU für den Fehler verantwortlich bist. Nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein, d.h. es wird davon ausgegangen, dass du für den Fehler verantwortlich bist, und du musst das Gegenteil beweisen (mache Unternehmen sind da teils deutlich kulanter als andere).

Ich bin wie gesagt kein Jurist, deshalb fehlen möglicherweise ein paar Details. Wenn in dem Schreiben aber steht, dass du innerhalb des nächsten Jahres kostenfreie Reparatur bekommst, dann nehme ich mal an dass es sich dabei um eine zusätzliche Garantie handelt. Davon wird aber wiederum deine unabhängig davon geregelte gesetzliche Gewährleistung nicht berührt.
JohnDavidson said:
Was mir noch dazu einfällt. Apple und Dell, verlangen für so einen Service ja extra Bucks. Kann also durchaus sein, dass du bei GPH das nur ein Jahr umsonst bekommen wirst. Schreib ihm einfach mal ne Mail und dann wirst du es ja sehen ;)
Da bezahlt man aber für Leistungen, die über das gesetzlich geregelte hinausgehen. So kann man als bei Dell als Unternehmenskunde z.B. eine Garantie mit Vor-Ort-Reparatur am selben Arbeitstag in vielen Ländern der Welt bekommen, das hat man mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung natürlich nicht.
 
Das mit den 24 Monaten und der Beweislastumkehr, was Christoph.K geschrieben hat, stimmt schon, aber halt nur in Deutschland ( bzw. in der EU?). In anderen Ländern (wie Korea) gelten kürzere gesetzliche Gewährleistungsfristen als in Deutschland. Also ich vermute mal ganz stark, dass das A/S-Center (oder Du selbst?) den WIZ zu GPH geschickt hat. Daher gehe ich mal davon aus, dass das von Tony ein Standardschreiben war. Das eine Jahr ist aus GPH-Sicht geschrieben, das gilt nicht zusätzlich zu den 2 Jahren in Deutschland.

Für die Gewährleistung in Deutschland ist der Hersteller, oder alternativ der Importeur verantwortlich - also ED. Daher würde ich mich in Gewährleistungsfällen immer an ihn wenden - oder eben an das A/S-Center als "Vertretung".
Soweit ich weiß, gilt die (gesetzliche) Gewährleistungfrist auch für Reparaturen bzw. zumindest für ausgetauschte Bauteile. Es reicht also nicht, ein defektes Teil durch ein anderes defektes Teil zu ersetzen. Das sollte zumindest die Gewährleistungsfrist überleben.

Ich bin aber auch kein Jurist. Daher gibt es von mir auch keine Gewähr und schon gar keine Haftung für die Verbreitung potentiell gefährlichens Halbwissens. :ph34r:
 
Kasi said:
Für die Gewährleistung in Deutschland ist der Hersteller, oder alternativ der Importeur verantwortlich - also ED.
Für die Gewährleistung ist IMMER der Verkäufer zuständig bei dem man gekauft hat, NICHT der Hersteller (es sei denn natürlich, man hat direkt beim Hersteller gekauft, da nenne ich dann mal wieder Dell als Beispiel)! Schließlich hat man den Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen, und der muss gewährleisten, dass das was man gekauft hat auch funktioniert.
Kasi said:
Ich bin aber auch kein Jurist. Daher gibt es von mir auch keine Gewähr und schon gar keine Haftung für die Verbreitung potentiell gefährlichens Halbwissens.
Dann sind wir uns ja einig! ;)
 
Christoph.K said:
Für die Gewährleistung ist IMMER der Verkäufer zuständig bei dem man gekauft hat, NICHT der Hersteller
Stimmt, das war das Wort, was ich gesucht habe, nicht Importeur.
Das mit dem Hersteller war verwirrend. Da gibt es IMHO noch eine Regelung, falls der Verkäufer ausfällt. Da weiß ich aber (auch) nicht genau, wie das läuft. In dem Fall hat das aber wohl nur dann einen Sinn, wenn der Hersteller in Deutschland sitzt.
 
Wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe, dann müsste ich wohl ED deswegen kontaktieren und der müsste sich mit GPH in Verbindung setzen und das regeln. Allerdings ist jetzt die Frage, ob das Display als Nicht-Verschleißteil gilt.

Naja, wie auch immer, ich habe mich einfach mal wieder selbst an's AS-Center gewandt und die haben mir nun geschrieben, dass eine Reperatur, sofern es sich nur um das Display handelt und keine weiteren Teile ersetzt werden müssen, 40 Euro plus 19% Mehrwertsteuer kostet. Werde das dann wohl in Anspruch nehmen und hoffen, dass diesmal das Display etwas länger hält, als nur ein halbes Jahr...
 
knotenpunkt said:
Wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe, dann müsste ich wohl ED deswegen kontaktieren und der müsste sich mit GPH in Verbindung setzen und das regeln.
Richtig. Der wird sich auch damit auskennen, also kontaktiere ihn ruhig.
knotenpunkt said:
Allerdings ist jetzt die Frage, ob das Display als Nicht-Verschleißteil gilt.
Das Gewährleistungsrecht kennt meines Wissens nach keine "Verschleißteile". Entscheidend ist allein, ob ein Mangel von vornherein vorhanden oder bereits angelegt war.

Meine persönliche Einschätzung wäre (wie gesagt, ich bin kein Jurist), dass ein auf diese Art kaputt gehender Bildschirm keine übliche Abnutzungserscheinung ist, von daher kann man -- da das Problem bereits das zweite Mal auftritt -- wohl davon ausgehen, dass es sich hierbei um einen Mangel handelt, der von vornherein angelegt war.
knotenpunkt said:
Naja, wie auch immer, ich habe mich einfach mal wieder selbst an's AS-Center gewandt und die haben mir nun geschrieben, dass eine Reperatur, sofern es sich nur um das Display handelt und keine weiteren Teile ersetzt werden müssen, 40 Euro plus 19% Mehrwertsteuer kostet. Werde das dann wohl in Anspruch nehmen und hoffen, dass diesmal das Display etwas länger hält, als nur ein halbes Jahr...
Ja, so etwas machen viele Unternehmen leider gerne. Sie sind im Endeffekt ja eh diejenigen, die eine Reparatur durchführen oder Ersatzteile/Geräte liefern müssen. Sofern der defekte Bildschirm nicht dein Verschulden war und mangelhaft ist brauchst du dir das nicht gefallen zu lassen!

Laut Gewährleistungsrecht bist sogar du als Kunde bei Verbrauchsgütern (meint im Rechtsjargon Objekte, die keine Immobilien sind) derjenige, der aussuchen darf auf welche Weise die Nacherfüllung stattfindet (es sei denn, dies ist mit einem für den Verkäufer nicht zumutbaren Aufwand verbunden). Du kannst also wenn du es mit einem miesen Unternehmen (in Deutschland, ob auch EU-weit weiß ich nicht) zu tun hast bei einem mangelhaften Gerät auch einfach verlangen, dass du ein neues Gerät zugesendet bekommst und das alte zurückschickst. Nach mehreren (also zwei) erfolglosen Reparaturversuchen kannst du auch den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten, bei Verschulden des Verkäufers sogar unter Umständen mit Anspruch auf Schadensersatz (trifft beim Wiz wohl nicht zu, aber nun gut :) ). All dies natürlich nur unter der Voraussetzung, dass das Gerät tatsächlich mangelhaft ist, und ich kann auch an dieser Stelle nur noch mal betonen, dass ich kein Jurist bin. Weiterhin enthält dieser Text auch nicht die Gesamtheit der mir bekannten Informationen zum Gewährleistungsrecht, das wäre... nunja, übertrieben. :)

Aber zum Glück ist Ed da ja anders und bietet vorbildlichen Service, wenn du dich einfach direkt an ihn wendest bin ich mir ziemlich sicher, dass das Problem für dich zufriedenstellend gelöst werden wird.

Halte uns auf dem Laufenden! :)
 
Hat einer noch die CD, die beim Wiz dabei lag? Schaut mal in die Bedienungsanleitung. Da wird von "lebenlanger Garantie" des Displays und des Backlights (!!!) gesprochen. Lustige Sache... Anscheinend war den Übersetzern der Anleitung nicht klar, dass es sich um ein OLED Panel handelt.
Ob diese Aussage natürlich in der Realität bestand hat, kann ich nicht sagen...
 
sbock said:
Schaut mal in die Bedienungsanleitung. Da wird von "lebenlanger Garantie" des Displays und des Backlights (!!!) gesprochen.
Jupp, es ist vom Bauteil abhängig nicht von Deiner Lebenszeit. Wenn das Display gestorben ist hat es auch keine Garantie mehr. Ist doch ganz einfach...
 
Christoph.K said:
knotenpunkt said:
Allerdings ist jetzt die Frage, ob das Display als Nicht-Verschleißteil gilt.
Das Gewährleistungsrecht kennt meines Wissens nach keine "Verschleißteile". Entscheidend ist allein, ob ein Mangel von vornherein vorhanden oder bereits angelegt war.

Jetzt mal ernsthaft,

wenn sie das Display auf Gewährleistung ausgetauscht haben, müssen sie es auch ein zweites mal auf Gewährleistung tauschen.
Ich kann Christoph da nur zustimmen, selbst Autoreifen - als Verschleißteile per se - unterliegen einer Gewährleistung. Da wird dann halt immer die Frage nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch gestellt. Normale Abnutzung fällt sicher nicht unter die Gewährleistung.
Beim Display des WIZ fällt mir hierzu - außer Herunterwerfen u.ä. eigentlich nur "exzessives, starkes Herumtippen" o.ä. ein. Das wäre dann eine Beweisfrage. Die hätte sich aber auch schon beim ersten mal gestellt. Da helfen evtl. die vielen Threads in etlichen Foren zu selben Thema.
Wie auch immer, es ist eine neue Reklamtion für ein neues Bauteil.

Aber jetzt kommt er, der Disclaimer: Ich bin ein juristischer Laie.

40,- Euro würde ich aber nicht so schnell hinnehmen.

cu

kasi
 
Kasi said:
40,- Euro würde ich aber nicht so schnell hinnehmen.
Das hat nichts mit hinnehmen zu tun - wenn man sich in Deutschland direkt an den Hersteller wendet (sofern dieser ungleich Verkäufer ist) und bei diesem keine zusätzliche Garantie hat, dann kann der Hersteller natürlich tun und lassen was er will. Ein serviceorientierter Hersteller aus Deutschland wäre sich wohl der gesetzlichen Regelungen hierzulande bewusst und würde vermutlich darauf verweisen, dass man sich an den Verkäufer wenden sollte. Ein raffgieriges Unternehmen aus Deutschland bietet natürlich als erstes eine kostenpflichtige Reparatur an, die zwecks rechtlicher Absicherung womöglich auch noch zusätzliche "Prophylaxe-Reparaturen" enthält, denen der Kunde dann mangels besseren Wissens zustimmt.

Allerdings kann man bei einem ausländischen Unternehmen auch nicht erwarten, dass die Mitarbeiter die hiesigen Gesetzte und Regelungen kennen. Deshalb gehe ich erst mal nicht davon aus, dass der Vorschlag einer Reparatur des Bildschirms für 40 Euro böswillig war.

Mein "Das brauchst du dir nicht gefallen zu lassen" war eher ein allgemeiner Ratschlag für solche Situationen. Denn es gibt Unternehmen, die verkaufen Dinge und behaupten dann im Falle eines Mangels, man müsse sich an den Hersteller aus was-weiß-ich-wo wenden. Und der wird dir dann -- vermutlich ohne böse Hintergedanken -- eine kostenpflichtige Reparatur anbieten. Und das, ja das braucht man sich wahrhaftig nicht gefallen zu lassen. Deswegen schrieb ich auch, dass Ed ja zum Glück das absolute Gegenteil davon darstellt. :)
 
Nagut, jetzt bin ich etwas planlos. Dann schicke ich ED wohl erstmal ne Mail und erkundige mich über meine Optionen. Vielleicht kann er ja was deichseln. Ansonsten muss ich das mit den 40 Euro wohl so hinnehmen. Ich glaube auch nicht, dass GPH mir das Geld aus der Tasche ziehen wollen und denke, dass jede andere Firma wohl noch mehr verlangt hätte. Sony wollte für meine ehemalige PSP z.B. 80 Euro Reperaturkosten.

Irgendwo hab ich sogar ein bisschen Mitleid. Günstige OLEDs zu nehmen war einfach eine absolute Fehlentscheidung von GPH, die ihnen jetzt sehr teuer kommt...
 
knotenpunkt said:
Ich glaube auch nicht, dass GPH mir das Geld aus der Tasche ziehen wollen und denke, dass jede andere Firma wohl noch mehr verlangt hätte. Sony wollte für meine ehemalige PSP z.B. 80 Euro Reperaturkosten.
Reparatur eines Nokia N97 Mini bei einem offiziellen Nokia Service-Center: Bildschirm 99 Euro, Touchscreen (ja, das zählen die als zwei separate Dinge, das N97 (Mini) hat einen resistiven Touchscreen) ebenfalls noch mal 99 Euro, und weil's so schön war gibt's noch eine Bearbeitungsgebühr von nicht ZEHN, nicht ZWANZIG, nein, DREIßIG Euro GRATIS obendrauf!
knotenpunkt said:
Irgendwo hab ich sogar ein bisschen Mitleid. Günstige OLEDs zu nehmen war einfach eine absolute Fehlentscheidung von GPH, die ihnen jetzt sehr teuer kommt...
Achso... na wenn das ein bekanntes Problem ist das auch bei relativ vielen anderen Leuten auftritt, dann ist es doch ziemlich eindeutig ein von vornherein angelegter Mangel.
 
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