(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 26 oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.
double7 said:Muss man dann nicht selbstständig nach jemand im Zug suchen um die Fahrkarte nachzulösen?mc99 said:oft kontrolliert hat und seit einigen Tagen an meiner Starthaltestelle der Automat spinnt.
unverschämt das man das einfach so darf ??Morchel said:Jop, dürfen sie.
http://dejure.org/gesetze/PolG/29.html
(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 26 oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.
Der Absatz dürfte in deinem Fall zugetroffen sein. Würde ich aber als reine Vorsichtsmaßnahme des Polizisten abtun.
Frage 2 ist, ob man jetzt noch so dreist sein sollte, den Beamten ans 'Bein pissen' zu wollensuicicoo said:die frage wäre in dem fall, ob sie dich vorher oder nachher gefilzt haben - dem artikel da entnehme ich, daß sie es nur vorher gedurft hätten
suicicoo said:die frage wäre in dem fall, ob sie dich vorher oder nachher gefilzt haben - dem artikel da entnehme ich, daß sie es nur vorher gedurft hätten
morq said:Du solltest ab jetz zur Sicherheit immer 40€ dabei haben, wenn du sofort zahlst gibts keine Probleme.
wenn du das vergisst und er hat wirklich ne waffe o.ä. dabei und will dich damit umlegen, dann hast du danach eh keine probleme mehr - wenn seine personalien aufgenommen wurden und er nicht abgeführt werden soll, dann sehe ich(als laie) keinen grund mehr, ihn zu filzen ... oder?Damien said:suicicoo said:die frage wäre in dem fall, ob sie dich vorher oder nachher gefilzt haben - dem artikel da entnehme ich, daß sie es nur vorher gedurft hätten
Also wenn ich im Dienst in der Hektik vergesse jemanden zu durchsuchen darf ich dies auch nicht mehr nachholen? Wenn er dann etwas gefährliches bei sich trug habe ich Pech gehabt, ich hätts ja vorher finden können? ^^