Bzgl. Briefgeheimnis:
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
§ 5 Sondervorschriften für Postsendungen
(1) Soweit Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex und sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, legt die Deutsche Post AG Sendungen der zuständigen Zollstelle zur Nachprüfung vor, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Waren unter Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird für die Gestellung sowie für die Vorlegung sonstiger Sendungen eingeschränkt.
§ 10 Zollamtliche Überwachung
(4) Die Zollbediensteten dürfen nach § 5 Abs. 1 vorgelegte Sendungen öffnen und prüfen.
siehe auch: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/d0_sendung_oeffnen/index.html
Damit hätten wir aber noch nicht geklärt, aus welchen Gründen bei Erscheinen vor Ort selbst zu öffnen ist. Hier vermute ich mal, dass sich der Zoll Ärger mit dem Kunden wegen beim Öffnen beschädigter Ware sparen kann wenn dieser ohnehin schon vor Ort ist und deshalb selbst öffnen lässt.
Wünsche weiterhin viel Spaß beim Importieren!
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
§ 5 Sondervorschriften für Postsendungen
(1) Soweit Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex und sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, legt die Deutsche Post AG Sendungen der zuständigen Zollstelle zur Nachprüfung vor, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Waren unter Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird für die Gestellung sowie für die Vorlegung sonstiger Sendungen eingeschränkt.
§ 10 Zollamtliche Überwachung
(4) Die Zollbediensteten dürfen nach § 5 Abs. 1 vorgelegte Sendungen öffnen und prüfen.
siehe auch: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/d0_sendung_oeffnen/index.html
Damit hätten wir aber noch nicht geklärt, aus welchen Gründen bei Erscheinen vor Ort selbst zu öffnen ist. Hier vermute ich mal, dass sich der Zoll Ärger mit dem Kunden wegen beim Öffnen beschädigter Ware sparen kann wenn dieser ohnehin schon vor Ort ist und deshalb selbst öffnen lässt.
Wünsche weiterhin viel Spaß beim Importieren!